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Bundespolizei setzt Hubschrauber im Saarland ein

ID: 1752351

(ots) -
Am 18. Oktober 2017 führte die Bundespolizeidirektion Koblenz in
der Zeit von 12-18 Uhr im Bereich des Grenzübergangs Saarbrücken
"Goldene Bremm" und fünf weiteren kleineren benachbarten
Grenzübergängen eine sogenannte Hubschraubersprungfahndung durch.

Die Hubschraubersprungfahndung ist eine planmäßig vorbereitete,
befristete, gezielte, mit Einsatzschwerpunkten durchgeführte Suche
nach Personen oder Sachen unter Verwendung von Polizeihubschraubern
als Einsatzmittel.

Zum Einsatz kam ein mittlerer Transporthubschrauber vom Modell
Super Puma, der drei Kontrolltrupps der Mobilen- Kontroll- und
Überwachungseinheit (MKÜ) schnell und dynamisch zwischen den
Kontrollstellen transportierte, um Verdrängungseffekte auf andere
Routen und Strecken aufzufangen. Diese Form der Fahndung ist für das
polizeiliche Gegenüber unberechenbar, deckt gleichzeitig einen großen
Einsatzraum ab und wirkt damit effizient.

Die Bundespolizeidirektion Koblenz, die örtlich für die
Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständig ist,
identifiziert auf Grundlage einer permanenten Lagebeurteilung
Einsatz- und Kriminalitätsschwerpunkte. An diesen erkannten Einsatz-
und Kriminalitätsschwerpunkten setzt die Bundespolizei ihr Personal
zeitlich und örtlich flexibel ein. Hiermit verfolgt sie einen
raumorientierten Ansatz, das heißt sie ist in der gesamten Fläche und
nicht nur an einzelnen Punkten präsent, um so kurzfristig auf
polizeiliche Anlässe oder längerfristig auf Lageentwicklungen zu
reagieren.

2016 stellte die Bundespolizeidirektion Koblenz insgesamt 4440
Personen fest, die unerlaubt eingereist sind oder sich unerlaubt
aufhielten. Rund ein Viertel dieser Feststellungen erfolgten im
Saarland. Insofern liegt der Schwerpunkt im Saarland für die
Bundespolizei bei den grenzpolizeilichen Aufgaben. Die




Hubschraubersprungfahndung war deshalb die folgerichtige
Schwerpunktmaßnahme im Saarland.

Insgesamt kontrollierte die Bundespolizei 280 Personen. Hierbei
kam es zu sieben Fahndungstreffern, wobei es sich um einen
Strafbefehl über 1200 Euro und einen Strafvollstreckungshaftbefehl
über 800 Euro handelte. Bei den übrigen Treffern handelte es sich um
Sachfahndungstreffer oder Fälle von Aufenthaltsermittlungen. Ferner
stellten die Bundespolizisten drei Verstöße gegen das Waffengesetz
fest. Hier wurde unerlaubt eine Schusswaffe und in zwei Fällen
verbotene Messer mitgeführt. Des Weiteren stellten die
Bundespolizisten zwei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und
drei Verstöße gegen das Freizügigkeitsgesetz fest. Im Falle des
Freizügigkeitsgesetz konnten die Betroffenen nicht die erforderlichen
Grenzübertrittspapiere vorlegen. In einem Fall ermittelten die
Fahndungsbeamten eine Person, die unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug
ohne Fahrerlaubnis führte. Schließlich stellten die Beamten ein
verkehrsuntüchtiges Motorrad, einen zollrechtlichen Verstoß und einen
Verkehrsverstoß fest.

Nach Abschluss der Fahndung stellte der Präsident der
Bundespolizeidirektion Koblenz, Joachim Moritz zufrieden fest: "Die
Bundespolizei ist jederzeit in der Lage ihren gesetzlichen Auftrag im
Saarland zu erfüllen."




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Koblenz
Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit
Christian Altenhofen
Telefon: 0261/399-1010
Mobil: 0170 1620963
E-Mail: bpold.koblenz(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 19.10.2017 - 12:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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