Bundespolizei stellt als Taschenlampe getarnten Elektroschocker und Drogen fest
(ots) - Am 18.10.2017, gegen 22:18 Uhr kontrollierten Bundespolizisten
auf dem Hauptbahnhof Magdeburg einen 25-jährigen Mann. Bei der Befragung des
Mannes gab dieser zu, dass er Cannabis in einer geringen Menge mit sich führte.
Zudem stellten die Beamten bei ihm einen als Taschenlampe getarnten
Elektroschocker fest.
Es handelt sich bei diesem getarnten Elektroschocker um einen verbotenen
Gegenstand. In dem Ring um die Lampe sind Elektroden eingearbeitet. Wird dieser
Ring auf einen menschlichen Körper aufgesetzt, können Stromschläge den
Betroffenen außer Gefecht setzen und an seiner Gesundheit schädigen.
Auf dem Markt zugelassene Elektroimpulsgeräte können ab 18 Jahren erworben
werden, müssen aber ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt
(PTB) vorweisen.
Verboten sind jedoch als Gebrauchsgegenstand "getarnte Waffen", wie in diesem
Fall die Taschenlampe.
Neben einer Strafanzeige wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln erhält der
25-Jährige auch einen Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Chris Kurpiers
Telefon: +49 (0) 391 56549-504
E-Mail: chris.kurpiers(at)polizei.bund.de
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Twitter: (at)bpol_pir
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Datum: 19.10.2017 - 12:05 Uhr
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