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Iraner verstößt gegen Aufenthaltsgesetz, irakischer Begleiter gegen Betäubungsmittelgesetz

ID: 1753302

(ots) - Die Bundespolizei ermittelt gegen einen Iraner
(34), weil dieser gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen hat. Sein
irakischer Begleiter (32) wurde ebenfalls angezeigt. Er muss sich
seitens des Zolls den Vorwurf des Bannbruchs sowie des Verstoßes
gegen das Betäubungsmittelgesetz gefallen lassen.

Die Männer waren am Donnerstagmorgen an der
Autobahnanschlussstelle Nieder Seifersdorf angehalten worden, als sie
mit einem finnischen BMW in Richtung Polen fuhren. Bei der Kontrolle
stellte sich heraus, dass der finnische Aufenthaltstitel des
34-Jährigen nicht für den Schengen-Raum, sondern nur für Finnland
gültig ist. Insofern reiste der Iraner unerlaubt nach Deutschland
ein. Deshalb prüft nun die zuständige Ausländerbehörde die sofortige
Beendigung seines Aufenthaltes.

Später wurde das Fahrzeug, welches auf den Iraker zugelassen ist,
überprüft. Dabei fanden die Beamten unter der Motorhaube eine
Gürteltasche. In dieser Tasche waren über 1000 Tabletten verpackt.
Eine hinzugerufene Streife der gemeinsamen Verbundgruppe
(Bundespolizei - Zoll) übernahm den Fall. Ersten Erkenntnissen
zufolge beinhalten die Tabletten einen Wirkstoff, welcher vom
Betäubungsmittelgesetz erfasst wird. Der 32-Jährige wurde vernommen.
Dabei erklärte er, er habe die Tabletten in Berlin gekauft. Sowohl
die Tabletten als auch sein Mobiltelefon wurden sichergestellt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 20.10.2017 - 12:52 Uhr
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