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Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover anlässlich der Fußballspielbegegnung zwischen dem VfL Wolfsburg und Hannover 96 am 25. Oktober 2017 in Wolfsburg

ID: 1754660

(ots) -
Am Mittwoch, den 25. Oktober 2017, findet in Wolfsburg das
Fußballspiel zwischen dem VfL Wolfsburg und Hannover 96 statt. Die
Bundespolizei trifft daher eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen
friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarung zu
ermöglichen.

Die Bundespolizeidirektion Hannover hat anlässlich dieser
DFB-Pokalspielbegegnung auf festgelegten DB Bahnstrecken und
Bahnhöfen sowie in Regionalzug- und S-Bahnverbindungen ein
Mitführverbot von Glasflaschen, Getränkedosen, pyrotechnischen
Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen
ausgesprochen.

Zusätzlich besteht ein Alkoholkonsumverbot nur in
Regionalzugverbindungen.

Bei einem Verstoß kann ein Zwangsgeld in Höhe von 250 EUR verhängt
werden. Weiterhin kann der/die Betroffene von der Weiterfahrt
ausgeschlossen werden.

Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Anlage
(Allgemeinverfügung) zu entnehmen.

Folgende Bahn- und S-Bahnstrecken einschließlich aller an den
Strecken liegenden Bahnhöfen und Haltepunkte sind von der
Ordnungsverfügung betroffen:

Hbf. Hannover - Bf. Lehrte - Hbf. Wolfsburg und die Strecke zurück

Hbf. Hannover - Hbf. Braunschweig - Hbf. Wolfsburg und die Strecke
zurück

Hbf. Hannover - Hbf. Hildesheim - Hbf. Braunschweig und die
Strecke zurück

Bf. Goslar - Bf. Salzgitter-Ringelheim - Hbf. Braunschweig und die
Strecke zurück

Bf. Goslar - Bf. Bad Harzburg - Bf. Vienenburg - Bf. Schladen -
Bf. Wolfenbüttel - Hbf. Braunschweig und die Strecke zurück

Die Verbote gelten am kommenden Mittwoch, den 25. Oktober 2017, im
Zeitraum von 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr und von 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass
insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil




alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende,
friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt
bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes
Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr,
die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile
hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere
Verletzung davon.

Die Bundespolizei bittet alle Reisende, sich auf diese
Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise
einzustellen. Es sollten ggf. auch Alternativen zur An- und Abreise
geprüft werden.

Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch
auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de
eingesehen werden.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Pressestelle
Uwe Bonig
Telefon: 0511/ 67675 - 4100
E-Mail: presse.hannover(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Hannover, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 23.10.2017 - 11:30 Uhr
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