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Rettungsgasse auch dann bilden, wenn noch kein Unfall passiert ist.

ID: 1754955

(ots) - Die Polizeiautobahnstation Schweich hat am
Montagmorgen, 23. Oktober, überprüft, ob die Autofahrer auf der A 64
die Regeln der Rettungsgasse einhalten.13 Verkehrsteilnehmer hielten
sich nicht daran. Gegen sie wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen
erstattet.

Allmorgendlicher Stau im Berufsverkehr auf der A 64 nach
Luxemburg. Auf der Biewerbachtalbrücke hat sich ein schwerer
Verkehrsunfall ereignet. Polizei und Rettungsdienst versuchen, sich
einen Weg durch den Stau zur Unfallstelle zu bahnen. Die
Rettungsgasse wird immer wieder von Fahrzeugen blockiert, weil sich
einige Autofahrer nicht daran halten, Platz für Rettungsfahrzeuge zu
schaffen. So vergehen wertvolle Minuten, bis sich die Rettungskräfte
um die Unfallopfer kümmern können. Glücklicherweise ist der Unfall an
diesem Morgen nur ein fiktives Ereignis. Der Stau nicht. Auch am
Montagmorgen reihen sich die Autofahrer im Berufsverkehr nach
Luxemburg vor der Fahrbahnverengung an der Biewerbachtalbrücke
aneinander. Polizeibeamte stehen auf einer Brücke über der Autobahn
und beobachten die Situation. Autofahrer, die keine Rettungsgasse
bilden, werden an der Kontrollstelle vor der Biewerbachtalbrücke
herausgewinkt. 13 Fahrzeuglenker sind es an diesem Morgen. Beamte
erklären ihnen, warum die Rettungsgasse so wichtig ist. Bereits bei
stockendem Verkehr mit Schrittgeschwindigkeit und bei Staubildung ist
eine Rettungsgasse zu bilden und freizuhalten. Also nicht erst dann,
wenn ein Unfall passiert ist und sich Rettungsfahrzeuge nähern. Denn
wenn Autos im Stau bereits dicht an dicht stehen, ist es meist nicht
mehr möglich, genügend Platz für große Einsatzfahrzeuge zu schaffen.
Die 13 Autofahrer, die keine Rettungsgasse bildeten, erwartet ein
Bußgeld in Höhe von 200 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister
des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Weitere Infos unter




s.rlp.de/Cwt




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Datum: 23.10.2017 - 13:58 Uhr
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