In vier Fällen gegen das Waffengesetz verstoßen
(ots) - Am vergangenen Samstag deckte die Bundespolizei
vier Fälle von waffenrechtlichen Verstößen auf. Die eingeleiteten
Ermittlungsverfahren richten sich in diesem Zusammenhang gegen einen
polnischen (29) und einen ukrainischen Mann (38) sowie gegen zwei
Deutsche (25, 46).
Der 29-Jährige war gegen 01:30 Uhr auf der Autobahn bei Görlitz
kontrolliert worden. In seinem BMW entdeckten die Beamten zunächst
einen Teleskopschlagstock, später noch eine schussbereite CO2-Waffe.
Hinsichtlich des sichergestellten Schlagstockes wird der
Fahrzeugführer nun mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen. Die
sichergestellte Gaspistole dagegen wird für Post von der
Staatsanwaltschaft sorgen. Schließlich fehlte dem Beschuldigten der
notwendige Waffenschein für diese Pistole.
Ein paar Stunden später wurde der 38-Jährige und dessen
ukrainischer Kleintransporter auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße
kontrolliert. Dabei sorgte eine Taschenlampe, die zu diesem Zeitpunkt
neben dem Fahrersitz lag, für Aufmerksamkeit. Beim genaueren Hinsehen
stellte sich heraus, dass es sich bei der Lampe um einen getarnten
Elektroschocker handelte. Das Gerät wurde daraufhin sichergestellt.
Die 25 Jahre und 46 Jahre alten Männer sind gegen 13.00 Uhr in Bad
Muskau angetroffen worden, als sie mit einem VW Golf über die
Stadtbrücke nach Deutschland einreisten. Als die Beamten sich den
Kofferraum des VW anschauten, fiel ihnen ein Luftdruckgewehr und eine
Luftdruckpistole auf. Auf Nachfrage erklärten beide, dass sie die
Waffen soeben in Polen gekauft hätten. Sowohl dem Gewehr als auch der
Pistole fehlte allerdings die notwendige Kennzeichnung. Angesichts
der fehlenden Kennzeichnung konnten die Brandenburger auch keine
Waffenbesitzkarten vorweisen. Die Heimfahrt in den
Elbe-Elster-Landkreis trat das Duo dann "waffenfrei" an. Im Gepäck
dagegen befand sich nun jeweils eine Strafanzeige.
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Datum: 23.10.2017 - 14:07 Uhr
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