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Zwei Kennzeichen von Bundespolizeifahrzeugen gestohlen:

Video-Prints von Tätern zur Fahndung aufgenommen

ID: 1755191

(ots) -
Hauptbahnhof Bremen, 21.10.2017 um 00:43 Uhr und 22.10.2017 um
01:33 Uhr

In zwei Fällen haben noch unbekannte Täter Kennzeichen von
Streifenwagen der Bundespolizei am Bremer Hauptbahnhof gestohlen. Die
Bundespolizei hat Videoaufnahmen von Überwachungskameras ausgewertet
und verfügt über ansehnliche Portraitaufnahmen der Diebe und ihrer
Begleiter. Da man mit BP-Kennzeichen weder an Fahrzeugen aus dem
Zulassungsbezirk der Stadt Boppard glänzen kann, noch ein Fahrzeug
der ehemaligen Bundespost ausstatten könnte, fehlen das Motiv und die
Option der gewinnbringenden Veräußerung. Stattdessen laufen die
Verursacher Gefahr, von Polizeibeamten spontan festgenommen zu werden
- der nächste Abend in Bremen wäre verdorben. Die
Bundespolizeiinspektion Bremen rät dringend dazu, die Kennzeichen
wieder abzugeben und sich eine gute Entschuldigung einfallen zu
lassen.

Fall 1: Diebstahl am 21.10.2017 um 0:43 Uhr - danach Gang durch
den Hauptbahnhof und Abfahrt mit der Nordwestbahn um 01:01 Uhr
Richtung Bremerhaven. Das Nummernschild schaut unten aus dem dunklen
Kapuzenblouson heraus, welcher modisch zu einem hellen Hemd und
einem weißen Shirt mit V-Ausschnitt und einem dunkelgrauen
New-York-Käppi kombiniert wurde. Der ca. 20-jährige junge Mann hat
kurze dunkle Haare mit langen schmalen Kotletten, dichte Augenbrauen
und relativ schmale Lippen. Sein Begleiter ist ebenfalls bestens
erkennbar.

Fall 2: Diebstahl am 22.10.2017 um 01:33 Uhr - danach Gang des
Pärchens durch den Bahnhof in Richtung Innenstadt. Der Täter trägt
einen Parka mit Kapuze und Fellbesatz. Die Schnüre der Kapuze sind
farblich unterschiedlich geflochten. Darunter trägt er ein dunkles
Shirt mit V-Ausschnitt, wobei er das BP-Kennzeichen nur lässig unter
der Jacke verbirgt und die Buchstabenkombination gleich einer Trophäe




durch den Bahnhof trägt. Der junge Mann ist ebenfalls ca. 20 Jahre
alt und hat dunkelblonde bis rötliche Haare, seitlich kurz
geschnitten, das Haupthaar gewellt. Begleitet wird er von einer
jungen Dame mit blauer Jeans und schwarzer kurzer Lederjacke. Sie hat
lange glatte Haare mit dunkelbrauner oder mahagonifarbener Tönung.

Die jungen Leute sollten sich § 242 StGB genauer ansehen, um
festzustellen, dass Diebstähle keine Kavaliersdelikte sind und mit
Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen geahndet
werden können, sofern ihnen auch die "rechtswidrige
Zueignungsabsicht" nachgewiesen wird. Eine rechtzeitige Rückgabe
könnte das Gericht positiv bewerten, aber das liegt nicht im Ermessen
der Bundespolizei. Wir möchten es vermeiden, ihre Portraits zur
Fahndung in unseren Wachen aufzuhängen, um noch etwas Platz für die
großen Fische zu lassen.

Jetzt wäre vielleicht die richtige Zeit, dem Pfad zur dunklen
Seite der Macht nicht noch weiter zu folgen und sich lieber bei der
Bundespolizei zu bewerben. Wer nicht straffällig geworden ist, das
Auswahlverfahren und die Ausbildung besteht, dem würde man sogar die
Streifenwagen leihweise überlassen - und nicht nur die Kennzeichen:
www.komm-zur-bundespolizei.de




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bremen
Pressesprecher
Holger Jureczko
Telefon: 0421 16299-604 o. Mobil: 0172 893 8080
E-Mail: holger.jureczko(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Bremen, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 23.10.2017 - 15:51 Uhr
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