Fahren ohne FE mit getuntem Roller
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(ots) - Im Rahmen der Streife fiel einem
Funkstreifenwagen ein getunter Roller auf, der mit überhöhter
Geschwindigkeit seinem Vordermann gefährlich dicht auffuhr. Bei einer
Überprüfung des 15 jährigen Rollerfahrers konnte festgestellt werden,
das er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für den Roller
war, der zusätzlich baulich verändert war. Der 15 jährige hatte
wenige Tage zuvor erst seine Mofa-Prüfbescheinigung erhalten, mit der
er den Roller allerdings nicht fahren durfte.
Rückfragen bitte an:
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Einsatzleitstelle
Telefon: 05191/9380-215
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Datum: 29.10.2017 - 09:22 Uhr
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