Räumlichkeiten der ehemaligen DIK-Moschee sollen gemeinnütziger Einrichtung zu Gute kommen
(ots) - Nachdem im März 2017 das
Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport den so genannten
"Deutschsprachigen Islamkreis e. V." in Hildesheim verboten und die
Polizeidirektion Göttingen das Vereinsvermögen inklusive Moschee
beschlagnahmt hat, wird nun über die weitere Verwendung der
Räumlichkeiten entschieden. Am 07. März 2017 hat das niedersächsische
Innenministerium den Verein "Deutschsprachiger Islamkreis" (DIK) nach
dem Vereinsgesetz verboten. Die Polizeidirektion Göttingen, in deren
Zuständigkeitsbereich die DIK-Moschee in der Martin-Luther-Straße in
Hildesheim liegt, hat das Verbot durchgesetzt und im Zuge dessen das
Vereinsvermögen - unter anderem die Räumlichkeiten der DIK-Moschee -
beschlagnahmt und eingezogen. Das Verfahren ist mittlerweile
rechtskräftig, sodass die Räumlichkeiten nun veräußert werden können.
Nach dem Vereinsgesetz muss die weitere Verwendung einem
gemeinnützigen Zweck zu Gute kommen. Anstatt eines Verkaufs ist also
auch die Übertragung an eine gemeinnützige Einrichtung möglich. In
Abstimmung mit der Stadt Hildesheim und dem Niedersächsischen
Landesamt für Bau und Liegenschaften ist aktuell eine Übertragung der
Räumlichkeiten der ehemaligen Moschee an eine ortsansässige
Organisation vorgesehen, die gemeinnützigen Zwecken dient und auf
weite Sicht in der Lage ist, sowohl finanziell als auch durch
langjährige Erfahrung einer solchen Einrichtung die Räume
zweckdienlich zu betreiben.
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Polizeidirektion Göttingen
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Julia Huhnold
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Datum: 08.11.2017 - 15:23 Uhr
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