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Prüfung des Hotel- und Gaststättengewerbes

Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften festgestellt

ID: 1770623

(ots) - Im Rahmen einer bundesweiten
Schwerpunktmaßnahme prüften Zöllnerinnen und Zöllner der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 9. und 10. November 2017 Unternehmen
des Hotel- und Gaststättengewerbes. Im Mittelpunkt der Prüfung
standen dabei insbesondere Gastronomiebetriebe.

Im Hauptzollamtsbezirk Schweinfurt, der sich über die
Regierungsbezirke Unter- und Oberfranken mit Ausnahme der Kreise Hof
und Wunsiedel erstreckt, wurden insgesamt 97 Gastronomiebetriebe und
Arbeitsverhältnisse anhand Geschäftsunterlagenprüfungen sowie
Personenbefragungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer überprüft. In 36
Fällen offenbarten sich Verstöße gegen bestehende gesetzliche
Bestimmungen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um das
Vorenthalten und Veruntreuen von Beiträgen zur Sozialversicherung (14
Beanstandungen) oder des Unterschreitens des gesetzlich
vorgeschriebenen Mindestlohns (13 Beanstandungen). Sechs Ausländer
konnten keine entsprechenden Arbeitsgenehmigungen vorweisen. Darüber
hinaus wurde der Missbrauch von Sozialleistungen in drei Fällen
festgestellt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de > Fachthemen >
Arbeit




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Schweinfurt
Pressesprecherin
Tanja Manger
Telefon: 09721-6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt(at)zoll.bund.de
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Datum: 15.11.2017 - 14:00 Uhr
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