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Unverschlossene Autos machen es Dieben leicht

ID: 1772160

(ots) - Donnerstag, 16.11.2017, 17:00 bis 21:00 Uhr

Am Donnerstagabend hat die Mainzer Polizei eine besondere
Kontrollaktion mit dem Ziel Diebstähle aus PKW zu bekämpfen,
durchgeführt. Die Anzahl von Diebstählen aus geparkten PKW ist im
gesamten Stadtgebiet Mainz zuletzt leicht angestiegen. Auffällig war
in vielen Fällen, dass keine festeingebauten Autoradios oder
Navigationsgeräte entwendet wurden, sondern lediglich lose
herumliegende Gegenstände, wie Feuerzeuge, Sonnenbrillen, Münzgeld,
aber auch Taschen, Rucksäcke und z.B. Laptops. In sehr vielen dieser
Fälle konnte die Polizei aber keine Aufbruchspuren feststellen. Die
Eigentümer wunderten sich jeweils darüber und vermuteten, dass die
Täter elektronische Hilfsmittel zum Öffnen der Fahrzeuge eingesetzt
haben. Dies erfordert aber eine vorherige Investition des Täters,
welche er nur mit reicher Ausbeute refinanzieren könnte. Daher
mutmaßte die Polizei, dass die Fahrzeuge nicht abgeschlossen sind.
Auch wenn die Eigentümer dies grundsätzlich verneinten und den
Vorwurf von sich wiesen, war diese Annahme nicht auszuschließen.
Daher startete die Polizei Mainz am Donnerstagabend eine
Kontrollaktion um dem nachzugehen und überprüfte in einigen
Stadtteilen geparkte PKW. Bereits nach dreißig Minuten hatten die
Polizisten der Bereitschaftspolizei Mainz, den Polizeiinspektionen
Mainz 1 und 2 und des Beratungszentrums der Polizei, sieben
unverschlossene Autos aufgefunden. Nach knapp vier Stunden waren
insgesamt 1799 Fahrzeuge überprüft, wovon 55 Stück unverschlossen
waren. In allen unverschlossenen Autos wurden Wertgegenstände
aufgefunden. So lagen in den Autos, Sonnenbrillen, Münzgeld, ein
iPad, ein Laptop, Geldbörsen, Taschen und in einem PKW sogar der
Fahrzeugschlüssel. Mit Ausnahme eines Fahrzeughalters, wurden alle
Besitzer durch die Polizisten aufgesucht, auf ihr Fehlverhalten




hingewiesen und gebeten ihre Fahrzeuge abzuschließen. Denn, es öffnet
nicht nur den Dieben Tür und Tor, sondern es stellt sogar eine
Ordnungswidrigkeit dar. Paragraf § 14 der Straßenverkehrsordnung
besagt, dass geparkte Kraftfahrzeuge gegen unbefugte Nutzung
gesichert sein müssen, falls nicht, sind nicht nur persönliche
Wertgegenstände weg, sondern man bleibt auch auf seinem Schaden
sitzen, weil möglicherweise kein Versicherungsschutz mehr besteht.
Die Polizei bittet darum, geparkte Kraftfahrzeuge sorgsam zu
verschließen und damit Diebstählen einen Riegel vorzuschieben.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-3080
E-Mail: ppmainz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

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Datum: 17.11.2017 - 12:06 Uhr
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