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Zoll prüft das Hotel- und Gaststättengewerbe

ID: 1774414

(ots) - Am 9. und 10. November hat die
Zollverwaltung bundesweit das Hotel- und Gaststättengewerbe im
Hinblick auf Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und auf Verstöße
gegen die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten geprüft. Auch im
Bereich des Hauptzollamts Lörrach kontrollierten 57 Zöllner der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit an den Standorten Lörrach, Freiburg und
Offenburg insgesamt 61 Betriebe. In 54 Fällen müssen die Beamten
weiter ermitteln. Dabei gab es vier Hinweise darauf, dass der
Mindestlohn nicht korrekt ausgezahlt wurde. In acht Fällen scheinen
die Beiträge an die Sozialversicherungsträger nicht oder in falscher
Höhe abgeführt worden zu sein. Bei drei Prüfungen gab es Anzeichen
auf einen Leistungsmissbrauch und sieben ausländische Beschäftigte
konnten während der Kontrolle keine Arbeitsgenehmigung vorweisen.
Daneben mussten die Beamten drei Festnahmen vornehmen. In diesen
Fällen fehlten die notwendigen Aufenthaltstitel. "Ob sich die
Verdachtsmomente schließlich zu straf- oder bußgeldrechtlichen
Verfahren ausweiten, wird sich zeigen", so André Göppert vom
Hauptzollamt, der die Schwerpunktprüfung verantwortlich leitete.

Das Spektrum der Prüffelder der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Bundeszollverwaltung beinhaltet die gesetzlichen Bestimmungen zum
Mindestlohn, die sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten und
Beitragszahlungen, Scheinselbständigkeit und Ausländerbeschäftigung.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 21.11.2017 - 09:00 Uhr
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