Schwerer Verkehrsunfall - eine Person im Fahrzeug eingeklemmt
(ots) - Gegen 02:43 Uhr am Sonntagmorgen wurde der
Polizei Bendorf mitgeteilt, dass es auf der B413 zwischen
Bendorf-Sayn und Isenburg zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen
sei. Eine Person sei eingeklemmt. Rettungsdienst und Feuerwehr seien
ebenfalls verständigt worden. Beim Eintreffen von Polizei, Feuerwehr
und Rettungsdienst fanden sich die Angaben bestätigt. Eine weibliche
Person war auf der Beifahrerseite eingeklemmt. Die Bergung der
Beifahrerin durch die Feuerwehr gestaltete sich äußerst schwierig.
Für die Unfallaufnahme wurde ein Monobildverfahren angewandt. Derzeit
wird davon ausgegangen, dass der 36-jährige Fahrzeugführer
alkoholbedingt und infolge unangepasster Geschwindigkeit im
Kurvenbereich ins Schleudern geriet und dadurch gegen eine Felswand
prallte. Beide Personen wurden im umliegende Krankenhäuser gebracht.
Von dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen und ein
Strafverfahren eingeleitet. Die B413 musste für 2,5 Std gesperrt
werden. In der Nähe der Unfallstelle erlag ein Schäferhund seien
Verletzungen, der sich späteren Ermittlungen zufolge in dem
Unfallfahrzeug befand.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Koblenz
Telefon: 0261-103-0
www.polizei.rlp.de/pd.koblenz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Koblenz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.11.2017 - 06:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1778084
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDKO
Stadt:
Bendorf, B413
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Schwerer Verkehrsunfall - eine Person im Fahrzeug eingeklemmt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Koblenz (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).