(UL)(BC)(GP)(HDH) Region - Sicherheitstipps der Polizei / Den Christbaum beim Transport richtig sichern!
(ots) - Tausende Weihnachtsbäume werden dieser Tage wieder
gekauft und mit dem eigenen Fahrzeug nach Hause gebracht. Auch wenn
der Weg nicht weit ist muss der Baum sicher verstaut werden.
Beim Transport auf dem Autodach gehört die Baumspitze nach hinten,
sonst plustert der Fahrtwind die Zweige auf. Ist der Christbaum
schlecht positioniert, fungiert er außerdem als Windfang, was die
Befestigung zusätzlich belastet. Hilfreich ist die vielerorts übliche
Verpackung in einem Netzschlauch. Ein Transport auf dem Autodach ist
nur empfehlenswert, wenn das Auto einen Dachgepäckträger hat, an
denen der Baum mit Gurten fixiert werden kann. Weder vorne noch
seitlich darf der Baum über das Auto ragen. Reicht er mehr als einen
Meter über das Fahrzeugheck hinaus, muss ein Ende kenntlich gemacht
werden. Dazu dient in der Regel eine hellrote Fahne. Sie muss
mindestens 30 x 30 cm groß sein und durch eine Querstange
auseinandergehalten werden.
Auf Dachträgern muss der Baum fest mit einer Schleife am Stamm
verzurrt werden, nicht an den Ästen. Beim Transport im
Fahrzeuginneren muss er ebenfalls korrekt gesichert werden. Auch wenn
angesichts der Baumlänge die Heckklappe nicht mehr zugeht - alle
hinteren Leuchten müssen erkennbar bleiben. Der offene
Kofferraumdeckel muss mit Gurten gesichert werden. Ragt der Baum mehr
als einen Meter über, ist wiederum die rote Fahne notwendig.
Expander, dünne Schnüre oder Gummispanner taugen nicht zur
Befestigung. Es müssen stabile Zurr- und Spanngurte verwendet werden,
die im Fachhandel erhältlich sind.
Zu beachten ist in jedem Fall, dass das zusätzliche Gewicht die
Fahreigenschaften des Wagens verändert. Besonders in Kurven und beim
Beschleunigen oder Bremsen ist deshalb Vorsicht geboten.
Sollte sich der Weihnachtsbaum selbstständig machen, drohen
zumindest Geldbußen bis zu 75 Euro und ein Punkt in Flensburg - wegen
mangelhaft gesicherter Ladung. Wird gar jemand verletzt, macht man
sich sogar strafbar. Dazu kommen gegebenenfalls Ersatzforderungen der
Betroffenen.
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Judith Wolf, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
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Datum: 05.12.2017 - 11:12 Uhr
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