Letzter Aufruf - Haftbefehl
(ots) - Am Montag, den 08.01.2018, gegen 11:50 Uhr - und
damit 5 Minuten vor Abflug - wurde eine 28-Jährige zur
grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Sharm El Sheikh vorstellig.
Die gebürtige Cottbusserin nahm vermutlich irrig an, dass bei so
kurzfristigem Erscheinen die Kontrolle schneller und oberflächlicher
Ablaufen würde.
Doch weit gefehlt. Die Bundespolizisten am Flughafen Dresden
International stellten einen Vollstreckungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Cottbus gegen die junge Frau fest. Wegen Betruges
wurde die 28-Jährige zu 50 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt,
die durch Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 750,- EUR abgewendet
werden konnte. Weiterhin bestand ein Sichervermerk der
Staatsanwaltschaft (StA) Dresden wegen des Erschleichens von
Leistungen.
Die Deutsche entschied sich zur Zahlung der Geldstrafe, konnten
ihren Flug jedoch nicht mehr antreten. Weiterhin wurden die
erforderlichen Daten erhoben und der StA Dresden übermittelt.
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Datum: 09.01.2018 - 12:36 Uhr
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