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Ladendieb erwartet beschleunigtes Verfahren

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(ots) -
Am Montagabend (08.01.) nahm die Polizei einen Ladendieb vorläufig
fest. Der Mitarbeiter eines Kaufhauses an der Niederstraße hatte,
gegen 18:25 Uhr, den Tatverdächtigen beim Diebstahl mehrerer
Herrenjacken erwischt. Da der polizeibekannte 21-Jährige keinen
festen Wohnsitz in Deutschland hat, veranlassten Polizei und
Staatsanwaltschaft das sogenannte beschleunigte Verfahren. Der Mann
wurde am Dienstagvormittag (09.01.) einem Richter des Amtsgerichtes
Neuss vorgeführt. Er räumt den Diebstahl ein. Zur Sicherung der
kurzfristig anzusetzenden Hauptverhandlung (12.01.) wurde gegen den
Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet.

Das beschleunigte Verfahren ist nach dem Gesetz in solchen Fällen
möglich, in denen der Sachverhalt einfach gelagert ist - also für die
Verfahrensbeteiligten leicht überschaubar ist - oder eine klare
Beweislage besteht; so etwa, wenn der Beschuldigte geständig ist. Es
dient der, nicht zuletzt präventiv wirkenden, zügigen
Strafverfolgung. Dieses Verfahren kann darüber hinaus zur Vermeidung
oder Verkürzung von Untersuchungshaft beitragen.




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Datum: 10.01.2018 - 13:50 Uhr
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