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Erhebliche Verstöße eines Lkw Fahrers: Ruhezeiten sind ein Fremdwort

ID: 1812478

(ots) - Lfd. Nr.: 0093

Bei einer Kontrolle am 11.1. stellten Polizeibeamte der
Autobahnpolizeiwache Arnsberg erhebliche Verstöße eines polnischen
Lkw Fahrers fest und unterbanden die Weiterfahrt.

Der Grund, warum wir erst heute und trotzdem darüber berichten,
liegt auf der Hand: Erschreckenderweise handelt sich hierbei nicht um
einen Einzelfall!

In den Nachmittagsstunden, gegen 15:40 Uhr entschlossen sich die
Polizeibeamten, den Lkw Fahrer und sein Fahrzeug zu überprüfen. Grund
hierfür die Frage, ob die Ladungssicherung entsprechend der
Vorschriften eingehalten wurde. Darüber hinaus: sollte es sich um
eine gewerbliche Fahrt handeln müssten die Lenk- und Ruhezeiten
eingehalten werden.

Also hielten sie das Fahrzeug an der A 44, am Autohof Soest an der
Anschlussstelle Soest -Ost an. Der 38-jährige Pole händigte den
Polizeibeamten die Fahrzeugpapiere und Versicherungsnachweise für den
Lkw und den Anhänger aus. Unter Zuhilfenahme eines polnisch
sprechenden Polizeibeamten stellten die Beamten eine einwandfreie
Kommunikation sicher.

Für die Ladung des Lkw, zwei Autos - eins von ihnen
unfallbeschädigt, händigte er ebenfalls Fahrzeugpapiere aus.
Kaufnachweise - Fehlanzeige. Somit auch keine geklärten
Eigentumsverhältnisse...

Bei einer Nachschau im Führerhaus stellten die Polizeibeamten dann
ein abgeklebtes und mit einer Kaffeetasse zugestelltes EG
Kontrollgerät fest. Die Fahrerkarte des Fahrers fanden die Beamten
unter der Sonnenblende - und nicht wie vorgesehen - im Kontrollgerät
auf. Somit lag der Verdacht des Verstoßes gegen das Fahrpersonalrecht
vor. Eine Auswertung ergab dann erhebliche Verstöße: 25 Stunden
Lenkzeit ohne ausreichende Unterbrechung, Ruhezeiten von max. 8
Stunden, mehrfache Geschwindigkeitsüberschreitungen von 18 bis zu 20




km/h...

Die Vorgehensweise entspricht einem gängigen Muster: Auswärtige
Auftraggeber lassen Kleinunternehmer mit Lkw Gespannen nach
Deutschland fahren um hier über das Internet gekaufte Fahrzeuge
abholen zu lassen. Die gewerbliche fahrt wird als private ausgegeben,
um die Richtlinien des Fahrpersonalrechts (Lenk- und Ruhezeiten)
auszuhebeln. Unter anderem auch, weil in vielen der Fahrzeuge keine
Kontrollgeräte eingebaut sind. Die einstudierte "Legende" für die
Geschichte des privaten Transports soll bei Kontrollen vor einer
Einstufung als gewerblicher Transport schützen. Die Kaufpapiere der
geladenen Fahrzeuge wird deshalb auch nicht mitgeführt, sondern
oftmals per Post verschickt, um sie nicht bei einer Kontrolle
vorlegen zu müssen. So ist dann auch der Käufer (mutmaßlich
Weiterverkäufer im Ausgangsland) auf den ersten Blick nicht zu
erkennen.

Intensive Ermittlungen versetzen jedoch die Polizeibeamten in die
Lage, den Kauf so zu rekonstruieren, dass sie - wie in diesem Fall
auch - eine gewerbliche Nutzungsfahrt unterstellen konnten.

Die Ermittlungen gegen den Fahrer und den Auftraggeber dauern an.
Die Beamten ordneten eine Sicherheitsleistung von 900,- Euro an. Wenn
man diese zum Kaufpreis hinzurechnet, sind die gekauften Autos doch
teurer als gedacht und die eingerechneten Ersparnisse beim Kauf und
Transport deutlich geschrumpft.

Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Eine 11-stündige Ruhezeit
wurde angeordnet.




Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Cornelia Weigandt
Telefon: 0231-132 1022
Fax: 0231 132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund(at)polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw

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Datum: 16.01.2018 - 12:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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