BAB 5, Bühl - Unbelehrbar
(ots) - Beamte des Autobahnpolizeireviers Bühl konnten am
Montagnachmittag den Fahrer eines Fahrzeuggespanns auf der Autobahn
A5 Höhe der Ausfahrt Bühl beobachten, wie dieser mit seinem
Mobiltelefon telefonierte. Bei der Kontrolle konnten die
Ordnungshüter feststellen, dass der Mann eine noch ausstehende
Geldstrafe zu bezahlen hatte. Nachdem der haftbefreienden Geldbetrag
entrichtet wurde konnte ferner festgestellt werden, dass der
32-jährige Fahrer nicht im Besitz der notwenigen Fahrerlaubnis war.
Aus diesem Grund wurde ihm die Weiterfahrt mit dem Anhänger
untersagt. Hiernach sicherte der Fahrer zu, die Weiterfahrt durch
einen Bekannten zu organisieren. Dass sich dies jedoch als falsch
erwies mussten die Polizisten kurz darauf im Gegenverkehr
feststellen. Dort wurde der Unbelehrbare erneut einer Kontrolle
unterzogen. Die Schlüssel wurden nun der Vorsicht wegen einbehalten.
Eine Strafanzeige wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis
folgt.
/jj
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Datum: 16.01.2018 - 13:27 Uhr
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