Haftstrafe für Bauunternehmer aus dem Raum Osnabrück;
Schadenssumme von rund 450.000 Euro vom Zoll ermittelt
(ots) -
Der Inhaber einer Firma aus dem Bereich des Bauhauptgewerbes wurde
am 15. Januar 2018 vom zuständigen Amtsgericht in Osnabrück wegen des
Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Haftstrafe
von 15 Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Die
Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte ihm in ihrer Anklageschrift
insgesamt 29 Taten über einen Zeitraum von 19 Monaten vorgeworfen.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte von Mai 2014
bis November 2015 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese
jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Seiner
Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und
vollständig zu entrichten kam der Mann nicht nach. Er bezahlte den
Lohn seinen Beschäftigten zum großen Teil schwarz aus. Dadurch
hinterzog der 37-Jährige Sozialversicherungs- und
Bauberufsgenossenschaftsbeiträge von insgesamt rund 450.000 Euro.
"Durch diese Vorgehensweise hat der Angeklagte nicht nur versucht,
sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen
Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb seiner Branche", so der
Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.
Das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück ist rechtskräftig.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
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Datum: 16.01.2018 - 14:31 Uhr
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