180117-6-K 17-Jähriger beraubt Kölnbesucherin - Festnahme nach Zeugenhinweis
(ots) - Nicht weit gekommen ist ein Räuber (17) mit seiner
Beute am späten Dienstagabend (16. Januar) in der Kölner
Altstadt-Süd. Spontan nahmen mehrere Zeugen (32, 42, 59) die
Verfolgung auf, nachdem der Jugendliche an der Poststraße einer
46-Jährigen ihre Handtasche entrissen hatte. Am Pantaleonsberg
klickten die Handschellen.
Gegen 23.10 Uhr hatte die Touristin mit einer Begleiterin (44) die
U-Bahn-Haltestelle Poststraße verlassen, um zu ihrem Hotel
zurückzugehen. Im vermeintlichen Schutz der Dunkelheit ging daraufhin
der 17-Jährige die Überraschte von hinten an und riss ihr die
Handtasche von der Schulter. Mit seiner Beute sprintete der
jugendliche Angreifer in Richtung der Straße Rothgerberbach. Auf
dieses Tatgeschehen waren jedoch drei Mitarbeiter der Kölner
Verkehrsbetriebe aufmerksam geworden. Diese alarmierten
geistesgegenwärtig die Polizei und gaben eine genaue
Täterbeschreibung ab. Zusammen mit den beiden Frauen liefen die
Zeugen dann hinter dem Flüchtigen her. Im Pantaleonspark gegenüber
der Straße Rothgerberbach verloren die Verfolger den dunkel
gekleideten Raubtäter aus den Augen.
Mehrere Streifenwagenbesatzungen fahndeten im Umfeld nach dem
beschriebenen Täter. Unter einem Gebüsch fand sich die Handtasche der
Geschädigten. "Mein Smartphone und meine Geldbörse fehlen", gab diese
nach entsprechender Nachschau an. Kurz darauf näherte sich ein
junger, der Personenbeschreibung entsprechender Mann einer
städtischen Unterkunft auf dem Pantaleonshügel. Die Beamten sprachen
den Verdächtigen an und kontrollierten ihn. Bei seiner Durchsuchung
fanden sich das soeben erst entwendete Mobiltelefon und Bargeld der
46-Jährigen. Gegen 22 Uhr war der nunmehr Festgenommene von einer
Sicherheitskraft dabei erwischt worden, als er in einem
Lebensmitteldiscounter an der Severinstraße versuchte, Spirituosen zu
stehlen.
Das wegen Raubes gegen den 17-Jährigen ermittelnde
Kriminalkommissariat 14 prüft nun, ob er noch für weitere Straftaten
verantwortlich sein könnte. Der Beschuldigte kann in Deutschland
keinen festen Wohnsitz vorweisen. Er muss sich heute vor einem
Haftrichter verantworten. (cg)
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Datum: 17.01.2018 - 14:05 Uhr
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