(UL) Ulm - Strafanzeige nach Unfallflucht / Die Polizei hat den Autofahrer ermittelt, der in der Talfinger Straße in Ulm eine Joggerin angefahren und verletzt liegen gelassen hatte.
(ots) - Der Unfall war am 7. Dezember gegen 8 Uhr. Wie die
Polizei am Folgetag in einer Pressemitteilung berichtete, hatte die
Frau an einer Fußgängerampel auf grün gewartet. Als sie dann bei grün
die Fahrbahn betrat, wurde sie von einem Auto erfasst und zu Boden
geschleudert. Der Autofahrer hatte die rote Ampel missachtet. Er ließ
die Frau auf der Straße liegen und fuhr davon. An seinem Auto war die
Windschutzscheibe durch den Aufprall zu Bruch gegangen. Die Fahndung
und ein Zeugenaufruf blieben ohne Erfolg. Der kam jetzt nach
aufwändigen Ermittlungen der Verkehrspolizei Laupheim. Die
Unfallspezialisten kamen einem 51-Jährigen aus Ulm auf die Spur.
Gegen den Mann erhärtete sich der Verdacht. An seinem Fahrzeug wurden
einschlägige Spuren gesichert. Die Polizei appelliert in diesem
Zusammenhang an Vernunft und Zivilcourage: Wegfahren lohnt sich
nicht, Wegschauen hilft nicht. Wer sich unerlaubt vom Unfallort
entfernt macht sich nicht nur strafbar, sondern riskiert neben seinem
Führerschein auch den Versicherungsschutz. Unfallflucht ist kein
Kavaliersdelikt und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Wer
eine Verkehrsunfallflucht beobachtet, sollte dringend die Polizei
verständigen und sich als Zeuge melden.
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Datum: 18.01.2018 - 16:11 Uhr
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