(BC) Laupheim - Autofahrerin sieht Fußgängerin nicht / Nach einem Verkehrsunfall am Donnerstagabend in Laupheim schwebt eine 78-Jährige in Lebensgefahr.
(ots) - Gegen 18 Uhr war eine Autofahrerin von der Bronner
Straße nach links in die Konrad-Adenauer-Straße abgebogen. Die
59-Jährige übersah hierbei die auf dem Fuß- und Radweg gehende
78-Jährige. Die Frau wurde vom Fahrzeug angefahren und sehr schwer
verletzt. Der Rettungsdienst transportierte sie in eine Unfallklinik
nach Ulm. Zum Unfallzeitpunkt war die Sicht durch starken Regen
beeinträchtigt, die Fußgängerin trug dunkle Kleidung.
Tipp der Polizei
Die aktuellen Wetterkapriolen fordern von allen
Verkehrsteilnehmern eine erhöhte Aufmerksamkeit. Starker Regen,
Schneetreiben, Wind, Dunkelheit - Sehen und gesehen werden ist jetzt
am Morgen und in den Abendstunden besonders wichtig. Fahrzeugführer
müssen jetzt, insbesondere an Fußgängerüberwegen, besonders
vorsichtig sein. Fußgänger sollten daran denken, dass sie mitunter
schlecht zu sehen sind.
Uwe Krause, Pressestelle, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
++++114037
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Gemeinsame Presseerklärung der StA Mönchengladbach und der Polizei Mönchengladbach/Viersen">
Datum: 19.01.2018 - 09:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1814859
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-UL
Stadt:
Ulm
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (BC) Laupheim - Autofahrerin sieht Fußgängerin nicht / Nach einem Verkehrsunfall am Donnerstagabend in Laupheim schwebt eine 78-Jährige in Lebensgefahr."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).