Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen
terroristischen Vereinigung "Junud al-Sham" erlassen
(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (19. Januar
2018) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl
gegen
den 34-jährigen türkischen Staatsangehörigen Onur B.
erwirkt. Der Beschuldigte wurde gestern (18. Januar 2018) im Raum
Köln festgenommen. Er ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an
der ausländischen terroristischen Vereinigung "Junud al-Sham"
(übersetzt: "Die Soldaten Syriens") beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1
i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).
In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt
dargelegt:
Der Beschuldigte Onur B. verließ im Januar 2013 Deutschland und
hielt sich von Februar bis Mai 2013 zunächst in der Türkei auf.
Anschließend reiste er nach Syrien weiter und schloss sich dort der
ausländischen terroristischen Vereinigung "Junud al-Sham" an. Von ihr
erhielt er eine militärische Ausbildung und nahm für sie an
Kampfhandlungen teil. Im September 2013 verließ Onur B. Syrien und
kehrte nach einem kurzen Zwischenaufenthalt in der Türkei nach
Deutschland zurück.
Der Beschuldigte wurde heute (19. Januar 2018) dem
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der gegen ihn
Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet
hat.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
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Datum: 19.01.2018 - 13:27 Uhr
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