Offene Geldstrafe beglichen
(ots) - Einen 34-jährigen pakistanischen
Staatsangehörigen nahmen Zollbeamte am frühen Montagmorgen am
Autobahngrenzübergang fest, da dieser mit einem
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Der
34-Jährige hatte gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen und die
Geldstrafe nach seiner Verurteilung nicht beglichen. Er wurde der
Bundespolizei überstellt. Nun stand der Mann vor der Wahl die
Geldstrafe von fast 300 Euro zu bezahlen oder für 22 Tage in die
Justizvollzugsanstalt zu gehen. Der 34-Jährige zahlte die offene
Summe bei der Bundespolizei ein und konnte damit seine Weiterfahrt
verspätet fortsetzen.
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Datum: 22.01.2018 - 10:53 Uhr
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