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Gronau - Mädchen nach Verkehrsunfall gesucht

ID: 1816760

(ots) - Eine 26-jährige Autofahrerin aus Gronau befuhr mit
ihrem Pkw Tag/Uhrzeit die Gildehauser Straße in Richtung Alter
Postweg und bog hier links ab. Hierbei übersah sie ein ihr entgegen
kommendes Mädchen auf einem Fahrrad, welches den rechtsseitig
verlaufenden Radweg der Gildehauser Straße befahren hatte und den
Einmündungsbereich geradeaus überqueren wollte.

Im Einmündungsbereich kam es zum Zusammenstoß der beiden
Unfallbeteiligten. An dem Pkw entstand hierbei auch Sachschaden. Das
Mädchen strauchelte und verließ dann die Unfallstelle. Auch die
Autofahrerin setzte ihre Fahrt fort, konnte allerdings durch einen
Polizeibeamten, der den Unfall in seiner Freizeit beobachtet hatte,
angehalten werden.

Die Polizei bittet die Eltern des Mädchens sich unter der
Telefonnummer 02562-9260 beim Verkehrskommissariat zu melden. Das
Mädchen soll dem Aussehen nach 12 bis 13 Jahre alt sein und blonde
Haare haben.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass bei
Verkehrsunfällen mit Kindern oder Jugendlichen immer die Polizei
informiert werden sollte. Das gilt vor allem dann, wenn die
Erziehungsberechtigten nicht am Unfallort anwesend sind. Den
Minderjährigen ist die Unfallsituation meist unangenehm, weil sie die
Lage nicht überblicken und auch irrig annehmen etwas falsch gemacht
zu haben. Aus diesem Grund haben sie den starken Drang sich von der
Unfallstelle zu entfernen. Daher erklären sie an der Unfallstelle
oft, keinen Schaden erlitten zu haben, um sich der unangenehmen
Situation schnell entziehen zu können.

Es kommt dann oft vor, dass Erziehungsberechtigte im Nachgang die
Unfallflucht bei der Polizei anzeigen. Zu Recht, denn Kinder können
grundsätzlich keine rechtverbindliche Einwilligung für das Entfernen
des anderen Unfallbeteiligten vom Unfallort geben. Selbst wenn das




Kind also nach dem Unfall weiterfährt - bleiben Sie an der
Unfallstelle und informieren Sie die Polizei oder die Eltern (sofern
Sie diese kennen). Appell der Polizei! "Machen Sie sich nicht
strafbar, sondern stellen Sie sich Ihrer Verantwortung! Wegen eines
kleinen Blechschadens riskieren Sie vorbestraft zu sein oder sogar
ihre Fahrerlaubnis zu verlieren. Auch Sie selbst wollen nach einem
Unfall nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben." Handeln Sie nach dem
allgemein bekannten Sprichwort: "Was du nicht willst, dass man dir
tu, das füg auch keinem anderen zu!"

Florian Wozny, PK




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken

http://www.polizei.nrw.de/borken/

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Datum: 22.01.2018 - 13:03 Uhr
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