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Essen/ Mülheim an der Ruhr: Amnestiereglung im Waffenrecht gilt noch bis 1. Juli

ID: 1820086

(ots) - 45117 E.-Stadtgebiet/ 45468 MH.-Stadtgebiet: Der
Bundestag hat im vergangenen Jahr eine Änderung des Waffengesetzes
beschlossen. Wir haben dazu unter anderem am 6. Juli 2017 berichtet:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11562/3678195 Die
Amnestieregelung läuft in weniger als einem halben Jahr, am 1. Juli
2018, ab. Daher möchte die Polizei Essen noch einmal auf die
Möglichkeit hinweisen, unerlaubt besessene Waffen und Munition
strafffrei abgeben zu können. Bei erlaubnispflichtigen Waffen handelt
es sich zum Beispiel um Revolver und Pistolen - dies gilt auch für
wesentliche Teile dieser Waffen. Verboten sind unter anderem Waffen
wie etwa Schlagringe, Totschläger und Fallmesser. Wer eine solche
Waffe oder Munition abgeben möchte, kann sich mit einem Verweis auf
die Amnestieregelung bei der Fachdienststelle für Waffenrecht melden.
Diese ist direkt neben dem Polizeipräsidium zu finden: Büscherstraße
8, 45131 Essen. Die Dienststelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag und Dienstag: 8 bis 11 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 10:30 Uhr
und 13 Uhr bis 14:30 Uhr

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Polizei
Essen - https://essen.polizei.nrw/ - im Themenbereich Waffen. / AKoe




Rückfragen bitte an:
Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
Pressestelle
Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230)
Fax: 0201-829 1069
E-Mail: pressestelle.essen(at)polizei.nrw.de

 
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Datum: 26.01.2018 - 12:06 Uhr
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