Geisterparker auf osthessischen Autobahnen
(ots) -
Bad Hersfeld - Parkende Lastkraftwagen in Notfallbuchten, auf den
Standstreifen, in Ein- und Ausfahrten zu den Parkplätzen sowie
Rastanlagen prägen immer mehr das nächtliche Bild auf unseren
Autobahnen. Die Fahrzeuge sind dazu meist schlecht erkennbar und
stellen ein potentielles Unfallrisiko dar.
Im Falle eines Verkehrsunfalls sind für den Fahrer der geparkten
LKW Geld- oder Freiheitsstrafen möglich. Das verbotene Parken wird
mit einem Bußgeld zwischen 70 und 105 Euro geahndet. Gleichzeitig
wird durch die Polizei die sofortige Weiterfahrt angeordnet, auch
wenn dadurch in die Einhaltung der täglichen Lenk- und Ruhezeit des
Fahrers eingegriffen wird.
In der vergangenen Nacht erteilte die Autobahnpolizei Bad Hersfeld
35 Fahrern von verbotswidrig parkenden Sattel- oder Lastzügen
Platzverweise und leitete entsprechende Bußgeldverfahren ein.
Ausländische Fahrzeugführer mussten zur Verfahrenssicherung eine
Sicherheitsleistung hinterlegen.
Text: Polizeiautobanhstation Bad Hersfeld
Martin Schäfer Leiter Pressestelle Tel.: 0661 / 105-1010
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Datum: 26.01.2018 - 12:30 Uhr
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