Trotz Verbot in Dresden festgestellt
(ots) - Am heutigen Freitag, den 26.01.2018, wurde eine 
Bundespolizeistreife im Hauptbahnhof Dresden auf eine männliche 
Person aufmerksam. Diese hatte sich bei erkennen der Polizisten 
plötzlich die Kapuze tief ins Gesicht gezogen und sich eigentümlich 
von den Beamten abgewandt. Eine Überprüfung des Mannes erklärte sein 
seltsames Verhalten.
   Der tschechische Staatsangehörige ist seit dem Jahr 2000 bereits 
mehrfach wegen Einschleusungshandlungen, unerlaubter 
Einreise/Aufenthalt, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Brandstiftung 
tateinheitlich mit gefährlicher Körperverletzung  in Erscheinung 
getreten. Daraus resultierend folgten mehrere Gefängnisaufenthalte 
und letztlich die Verfügung eines bis 2022 befristeten Verbotes der 
Einreise und des Aufenthaltes in die Bundesrepublik Deutschland.
   Durch die Bundespolizei Dresden  wurde gegen den 41-Jährigen ein 
Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz 
eingeleitet. Da der Mann keine Gründe vorbrachte, die seinen 
Aufenthalt in Deutschland ausnahmsweise rechtfertigen würden, wird 
derzeitig die Zurückschiebung in die Tschechische Republik betrieben.
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Datum: 26.01.2018 - 13:44 Uhr
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