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Trotz Verbot in Dresden festgestellt

ID: 1820302

(ots) - Am heutigen Freitag, den 26.01.2018, wurde eine
Bundespolizeistreife im Hauptbahnhof Dresden auf eine männliche
Person aufmerksam. Diese hatte sich bei erkennen der Polizisten
plötzlich die Kapuze tief ins Gesicht gezogen und sich eigentümlich
von den Beamten abgewandt. Eine Überprüfung des Mannes erklärte sein
seltsames Verhalten.

Der tschechische Staatsangehörige ist seit dem Jahr 2000 bereits
mehrfach wegen Einschleusungshandlungen, unerlaubter
Einreise/Aufenthalt, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Brandstiftung
tateinheitlich mit gefährlicher Körperverletzung in Erscheinung
getreten. Daraus resultierend folgten mehrere Gefängnisaufenthalte
und letztlich die Verfügung eines bis 2022 befristeten Verbotes der
Einreise und des Aufenthaltes in die Bundesrepublik Deutschland.

Durch die Bundespolizei Dresden wurde gegen den 41-Jährigen ein
Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz
eingeleitet. Da der Mann keine Gründe vorbrachte, die seinen
Aufenthalt in Deutschland ausnahmsweise rechtfertigen würden, wird
derzeitig die Zurückschiebung in die Tschechische Republik betrieben.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Pressestelle
Telefon: 0351 / 81502 - 2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_pir

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Datum: 26.01.2018 - 13:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1820302
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