ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

140 kg Shisha - Tabak in Erfurt beschlagnahmt

- Erfolgreicher gemeinsamer Einsatz von Zoll und Polizei -

ID: 1820746

(ots) - Mehr als 130 Kilogramm unversteuerten oder nicht
verkehrsfähigen Wasserpfeifentabak beschlagnahmten Beamte des
Hauptzollamtes Erfurt in zwei Shishabars in der Erfurter Innenstadt.

Die Zöllner wurden bei diesem Einsatz von Beamten der
Bereitschaftspolizei, der Landespolizeidirektion, der Bundespolizei
sowie des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz, Abteilung
Arbeitsschutz unterstützt.

Auf Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichtes
Erfurt wurden zunächst eine Shishabar und die Wohnung des Inhabers
durchsucht. Gegen den 46-jährigen Geschäftsinhaber wurde bereits
wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung ermittelt. In den Räumen
der Bar wurden dabei insgesamt 132 Kilogramm Shishatabak
beschlagnahmt. Die Verpackungen wiesen zum Teil nicht die
entsprechenden Steuerzeichen auf oder der Tabak ist aufgrund seiner
Beschaffenheit in Deutschland nicht verkehrsfähig.

In der Wohnung des Geschäftsinhabers wurden zudem etwa 30.000 Euro
Bargeld beschlagnahmt.

Im weiteren Verlauf wurden bei einer Kontrolle in einer anderen
Bar in der Erfurter Innenstadt weitere sieben Kilogramm Shisha-Tabak
beschlagnahmt. Gegen den Inhaber wurde ein Ermittlungsverfahren
eingeleitet. Der Tabak in dieser Bar wurde unter anderem mit Melasse
vermischt verkauft.

Zigaretten, Rauchtabak und somit auch Wasserpfeifentabak,
unterliegen den Rege-lungen des Tabaksteuergesetzes. Damit dürfen
Zigaretten und Rauchtabak nur in verschlossenen Verpackungen mit
gültigem Steuerzeichen verkauft oder gelagert werden. Eine Abgabe in
Einzelportionen zum direkten Verzehr vor Ort, wie in man-chen
Shishabars praktiziert, ist demzufolge nicht möglich. Auch das
Vermischen des Tabaks mit anderen Stoffen - in Shishabars geschieht
das mit Melasse oder Glyzerin - ist steuerrechtlich problematisch, da




durch diese Handlung die Tabaksteuer erneut entsteht. Dieser Vorgang
muss sofort dem Zoll angezeigt werden, andernfalls begeht man
Steuerhinterziehung.

Hintergrund:

Steuerhinterziehung gemäß § 370 der Abgabenordnung wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei
falscher Lagerung oder dem Verkauf von Einzelportionen besteht der
Verdacht der Verbrauchsteuergefährdung gemäß § 381 Abgabenordnung in
Verbindung mit § 36 Tabaksteuergesetz. Dafür können Bußgelder bis zu
5.000 Euro verhängt werden.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Erfurt
Pressesprecher
Guido Wollenhaupt
Telefon: 0361/60176-116
E-Mail: presse.hza-erfurt(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Erfurt, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.01.2018 - 18:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1820746
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: HZA-EF
Stadt:

Erfurt



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" 140 kg Shisha - Tabak in Erfurt beschlagnahmt

- Erfolgreicher gemeinsamer Einsatz von Zoll und Polizei -
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Hauptzollamt Erfurt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wegen Schwarzarbeit verurteilt ...

Im Ergebnis geführter Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Chemnitz und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Plauen verurteilte das Amtsgericht Chemnitz im Mai 2020 den Geschäftsführer einer vogtländischen Baufirma zu einer Freiheitsstrafe von einem ...

Alle Meldungen von Hauptzollamt Erfurt