Bensheim: 34 Brummifahrer verbringen Ruhezeit auf Rastplatz/Polizei erstattet Anzeigen gegen Spedition
(ots) - Beamte des Polizeipräsidiums Südhessen
kontrollierten am Sonntag (28.01.) den Rasthof Bensheim an der
nahegelegenen A 5. Den Ordnungshütern fielen hierbei mehrere
Berufskraftfahrer auf, die unter den aufgeklappten Motorhauben ihrer
Sattelzugmaschinen zur Mittagszeit speisten. Wie sich anschließend
herausstellte, waren die Brummifahrer gerade dabei, ihre nach der
EU-Verordnung zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten vorgeschriebene
regelmäßige Wochenruhezeit zu verbringen. Der europäische Gerichtshof
hat aber per Gerichtsurteil verfügt, dass genau das nicht möglich
ist. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit darf der Kraftfahrer nicht
am Fahrzeug verbringen, weil er sich dort nicht ausreichend erholen
kann.
Es handelte sich insgesamt um 34 Kraftfahrer und ebenso viele
Sattelzugmaschinen vom gleichen Unternehmen, einer Spedition aus
Baden-Württemberg. Die Kraftfahrer, welche zuvor Transporte im
Landkreis Bergstraße durchführten, allesamt aus dem osteuropäischen
Ausland stammen und keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben,
suchten für ihre Ruhezeit den gut erreichbaren Rasthof in Bensheim
auf. Nach Angaben von Zeugen sei es schon seit geraumer Zeit der
Fall, dass diese Spedition ihre Fahrer und Fahrzeuge am Wochenende
auf dem Rasthof abstellt. Meist kämen die Fahrzeuge am Freitagabend
an und verweilten dann über das Wochenende bis zum Ablauf des
Lkw-Fahrverbots am Sonntagabend.
Das verantwortliche Speditionsunternehmen erwartet nun eine
Anzeige wegen Verstoßes gegen die EU-Sozialvorschriften. Der
Bußgeldkatalog sieht für den Unternehmer je Mitarbeiter, der seine
regelmäßige wöchentliche Ruhezeit am Fahrzeug verbringen muss, einen
Bußgeldsatz im vierstelligen Bereich vor.
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Datum: 29.01.2018 - 13:52 Uhr
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