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(Region) Fasnet 2018 - Polizei setzt auf starke Präsenz mit Schwerpunkt Jugendschutz

ID: 1824049

(ots) - Ab dem 8. Februar ist es wieder soweit: für sechs
Tage übernehmen in vielen Städten und Gemeinden unserer Region die
Narren das Zepter. Bis zum "Kehraus" am Fasnetsdienstag werden Umzüge
und Hallenveranstaltungen die närrische Zeit prägen. Herausragende
Veranstaltungen, die auch die Polizei entsprechend fordern, sind die
großen Narrensprünge in Rottweil, Villingen und Oberndorf. Neben
tausenden aktiven Teilnehmern werden alleine bei diesen drei
Veranstaltungen um die 50.000 Zuschauer erwartet. Dazu kommen weitere
Publikumsmagente, wie der Umzug in Schwenningen mit Zuschauern im
fünfstelligen Bereich oder das feucht-fröhliche "De-Bach-Na" in
Schramberg.

Mit sichtbarer Präsenz und anlassbezogenen Maßnahmen wird die
Polizei auch in diesem Jahr ihr Möglichstes tun, um für Sicherheit
und Ordnung zu sorgen. Entscheidende Kriterien für die
Einsatzplanungen waren die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren und
das Ergebnis der regionalen Lagebewertung. So wird es auch in diesem
Jahr ein ganzes Paket örtlich angepasster Aktionen geben, um den
polizeilichen Auftrag zu erfüllen. Bei größeren Veranstaltungen und
während der Nacht wird die Polizei mit zahlreichen Beamtinnen und
Beamten im Dienst sein. Dabei stehen lokale Brennpunkte bevorzugt im
Zentrum des polizeilichen Handelns.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Jugendschutz. Vor
allem der teilweise ungehemmte Genuss alkoholischer Getränke von
jungen Menschen mit seinen wenig angenehmen Folgen steht im Fokus.
Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von alkoholischen und
alkoholhaltigen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
grundsätzlich. Wer sich nicht daran hält, muß mit empfindlichen
Strafen rechnen. Ein Verstoß kann unter Umständen sogar eine
Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Allein daran ist unschwer zu




erkennen, wie wichtig dem Gesetzgeber die Einhaltung der
jugendschutzrechlichen Bestimmungen ist. In diesem Zusammenhang weist
die Polizei insbesondere darauf hin, daß die Abgabe von Alkohol an
erkennbar betrunkene Jugendliche als besonders schwerwiegender
Verstoß gegen das Jugendschutzrecht gewertet wird. Mit bereits
eingeführten Standards, abgestimmten Konzepten und gezielten
Maßnahmen, im Zusammenwirken mit anderen Behörden und den
Veranstaltern, dokumentieren alle Beteiligten, daß es ihnen sehr
ernst ist mit diesem Thema. Auch der Einzelhandel und die Tankstellen
sind mancherorts mit einem freiwilligen Verzicht des
Spirituosenverkaufs an unter 25-Jährige mit im Boot. Des Weiteren
will die Polizei mit Präventions-Kampagnen in den sozialen Netzwerken
bereits im Vorfeld auf die Gesamtproblematik aufmerksam machen.

Andere alkoholbedingte Delikte, wie zum Beispiel
Trunkenheitsfahrten und Schlägereien, werden die Polizei genauso
wieder beschäftigen wie der Missbrauch von Drogen. Übermäßiger
Alkoholgenuss und Drogenkonsum setzen erfahrungsgemäß Aggressionen
frei, die sich häufig gegen die Beamtinnen und Beamten richten -
Widerstandshandlungen und Beleidigungen bis hin zu tätlichen
Angriffen sind dann leider oft die bedauernswerte Folge.

Mit geschultem Auge wird die Polizei auch einen Blick auf die
vielen Fasnetswagen mit ihren phantasievollen Aufbauten werfen. Für
diese meist aus Zugfahrzeug und Anhänger bestehenden Gespanne gelten
besondere Regelungen, die nur ein Ziel haben: Die Sicherheit für
Teilnehmer und Zuschauer zu garantieren. Beispielhaft erwähnt seien
an dieser Stelle die vorgeschriebene Schutzverkleidung der Fahrzeuge,
die sichere Gestaltung von Ladeflächen und Aufbauten für mitfahrende
Personen und natürlich die Verkehrstüchtigkeit der Fahrer. Um
Unfällen vorzubeugen kann es unter Umständen erforderlich sein,
Begleitpersonal einzusetzen. Nicht zuletzt ist es wichtig zu wissen,
dass Personenbeförderung auf Umzugswagen ausschließlich während des
Umzugs erlaubt ist.

Die Villinger Färberstraße wird nach den sehr positiven
Erfahrungen der letzten Jahre über die Fasnetstage erneut
videoüberwacht sein. Stadt und Polizei wollen mit Hilfe des
"digitalen Auges" Straftaten und andere Rechtsverstöße schnell
erkennen, um zeitnah einschreiten zu können. Der präventive Charakter
einer solchen Videoüberwachung ist ebenfalls nicht zu unterschätzen.
Sie bietet beispielsweise die Chance, bei sich anbahnenden tätlichen
Auseinandersetzungen frühzeitig und schlichtend eingreifen zu
können.

Alle Närrinnen und Narren, sämtliche Besucher und Gäste der
Veranstaltungen sind aufgerufen, ihren Beitrag zu einer friedlichen
und "glückseligen" Fasnet zu leisten. Dazu gehören auch eine gewisse
Sensibilität und Wachsamkeit. Die Polizei ist der Ansprechpartner für
die Mitteilung aller verdächtigen Beobachtungen und erkannter
Straftaten. Es gilt das Motto: Lieber einmal zu viel, als einmal zu
spät...!

Und bitte nicht vergessen: Polizistinnen und Polizisten sind
"Menschen in Uniform" und sie möchten als solche behandelt werden.
Sie sind zum Schutz der Festbesucher da, helfen wo es gewünscht wird
und greifen dort zu, wo es notwendig ist. Die Polizei ist der
Schiedsrichter auf dem "närrischen Spielfeld". Nur wer gegen Regeln
verstößt, bekommt die Karte - im Extremfall auch mal die rote.




Rückfragen bitte an:

Thomas Kalmbach
Polizeipräsidium Tuttlingen
Telefon: 07461 941-114
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Tuttlingen, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 01.02.2018 - 10:02 Uhr
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