Nur Schreckschusswaffen ohne PTB Kreiszeichen sind erlaubnispflichtig
(ots) -
Aufgrund die Möglichkeit der Abgabe von Waffen bei der Polizei
(Waffenamnestie) haben sich Nachfragen ergeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass Schreckschusswaffen, die im
deutschen Handel zu erhalten sind, ein Prüfzeichen, das Prüfzeichen
"PTB im Kreis", tragen. Diese Schreckschusswaffen sind erlaubt, und
können von Personen über 18 Jahren erlaubnisfrei erworben und
besessen werden. Werden diese geführt, also in der Öffentlichkeit bei
sich getragen, ist ein kleiner Waffenschein notwendig. Dieser kann
bei der Polizei beantragt werden.
Erlaubnispflichtig sind Schreckschusswaffen, die kein Prüfzeichen
tragen. Diese werden meist aus dem Ausland eingeführt oder sind schon
sehr alt. Der Besitzer muss hierfür eine Waffenbesitzkarte haben.
Einhandmesser sind gefährliche Gegenstände. Sie können verdeckt
mit einer Hand geöffnet werden. In der Öffentlichkeit dürfen sie
grundsätzlich nicht geführt werden.
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Datum: 01.02.2018 - 10:24 Uhr
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