1. FCK - Holstein Kiel
(ots) -
"Keine besonderen Vorkommnisse"...das lässt sich zumindest aus
polizeilicher Sicht, anlässlich des Fußballspiels am Freitag auf dem
Betzenberg im Einsatzprotokoll der Polizei verzeichnen. Den 3:1 Sieg
der Roten Teufel im Zweitligaduell zwischen dem 1. FC Kaiserslautern
und Holstein Kiel verfolgten im Fritz-Walter-Stadion 20.664
Zuschauer. Rund 600 Kieler waren ihrer Mannschaft in die Westpfalz
gefolgt. Sie reisten mit Bussen, Kleinbussen und Personenwagen sowie
mit der Deutschen Bahn an. Die Polizei sorgte für eine reibungslose
An- und Abreise der Fußballfans. Sowohl vor, während und nach dem
Spiel hatten die Einsatzkräfte dank disziplinierter Fußballanhänger
alles im Griff. Die Polizei bedankt sich bei den Fans beider
Mannschaften, die sich sportlich fair und friedlich verhielten. Via
Twitter - unter www.twitter.com/polizei_kl - informierte die Polizei
über die Verkehrslage und den Polizeieinsatz.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westpfalz
Telefon: 0631-369-1080
E-Mail: ppwestpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.westpfalz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeipräsidium Westpfalz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
++ Verkehrsunfall mit lebensgefährlich verletzter Person ++" alt=" Pressemeldung der Polizeiinspektion Leer/Emden vom 09.02.2018 - Nachtrag -
++ Verkehrsunfall mit lebensgefährlich verletzter Person ++">
Datum: 09.02.2018 - 22:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1830368
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PPWP
Stadt:
Kaiserslautern
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 1. FCK - Holstein Kiel"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).