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Zoll und Polizei kontrollieren "Sisha-Bars" in Erfurt

-73 Kilo Wasserpfeifentabak sichergestellt-

ID: 1833664

(ots) - Am Abend des 14. Februar 2018 kontrollierten
Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt gemeinsam mit Beamten der Thüringer
Polizei vier "Shisha-Bars" im Erfurter Stadtgebiet.

Bei den Kontrollen im Rahmen der Steueraufsicht wurden mehrere
Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz sowie das Tabakerzeugnisgesetz
festgestellt. Die Beamten leiteten in der Folge ein Straf- und zwei
Bußgeldverfahren ein und stellten insgesamt rund 73 Kilogramm
Wasserpfeifentabak sicher.

Ein Großteil des sichergestellten Tabaks, etwa 70 Kilogramm, waren
auf Grund der Aufmachung der Verpackung in Deutschland nicht
verkehrsfähig und durften somit gar nicht verkauft werden. Weitere
drei Kilogramm waren nicht ordnungsgemäß versteuert.

Hintergrund:

Tabakwaren wie bspw. Zigaretten, Rauchtabak und Wasserpfeifentabak
unterliegen im deutschen Steuergebiet den Regelungen des
Tabaksteuergesetzes. Tabakwaren müssen, wenn sie in Deutschland
verkauft werden sollen, versteuert sein. Versteu-erte Tabakwaren
erkennt man an dem, als Siegel auf der Verpackung angebrachten
Steuerzeichen, der sogenannten Steuerbanderole.

Tabakerzeugnisse, wie zum Beispiel Wasserpfeifen- bzw. Shishatabak
dürfen nicht unter Verwendung irreführender werblicher Informationen
auf Packungen, Au-ßenverpackungen oder dem Tabakerzeugnis selbst in
den Verkehr gebracht werden. Irreführend sind die werblichen
Informationen (bspw. Aufdrucke auf der Verpackung), die auf
Geschmack, Geruch, Aromastoffe oder sonstige Zusatzstoffe oder deren
Fehlen beziehen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Erfurt
Pressesprecher
Guido Wollenhaupt
Telefon: 0361/60176-116
E-Mail: presse.hza-erfurt(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Erfurt, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 15.02.2018 - 01:23 Uhr
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