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Gemeinsame Pressemeldung vom 15.02.2018:







Anklageerhebung im "Fall Johanna Bohnacker"

ID: 1833749

(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung

der Staatsanwaltschaft Gießen, Marburger Straße 2, 35390 Gießen,
Pressesprecher: Staatsanwalt Thomas Hauburger, Tel. (0641) 934-3215,
E-Mail: thomas.hauburger(at)sta-giessen.justiz.hessen.de

und des

Polizeipräsidiums Mittelhessen, Pressestelle, Ferniestraße 8,
D-35394 Gießen Telefon: (0641) 7006 (0) - 2040 Fax: (0641) 7006 -
2041, E-Mail: poea-gi.ppmh(at)polizei.hessen.de Pressesprecher: Jörg
Reinemer

Gemeinsame Pressemeldung vom 15.02.2018:

Anklageerhebung im "Fall Johanna Bohnacker"

Die Staatsanwaltschaft Gießen hat kürzlich Anklage gegen den 41
Jahre alten Beschuldigten wegen des dringenden Verdachts des Mordes,
des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Besitzes von kinder-
und jugendpornographischer Schriften erhoben. Die
Schwurgerichtskammer des Landgerichts Gießen wird nun anhand des über
210 Bände umfassenden Akteninhalts über die Eröffnung des
Hauptverfahrens entscheiden.

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, die damals achtjährige
Johanna Bohnacker am 02.09.1999 in Bobenhausen entführt und an einem
abgelegenen Ort missbraucht und getötet zu haben. Außerdem wird ihm
vorgeworfen, insgesamt über 150 Bild- bzw. Videodateien mit kinder-
und jugendpornographischen Inhalten besessen zu haben.

Der Beschuldigte hat sich in seinen bisherigen Vernehmungen zwar
verantwortlich für den Tod des Mädchens gezeigt, aber eine
vorsätzliche Tötung stets bestritten.

Durch die Staatsanwaltschaft und die rund 30-köpfige "SOKO
Johanna" fand in den vergangenen Monaten eine intensive
Auseinandersetzung mit der Einlassung des Beschuldigten statt.

In diesem Zusammenhang wurden insbesondere eine aufwändige
Tatrekonstruktion durchgeführt, eine Vielzahl von rechtsmedizinischen




und fachärztlichen Gutachten eingeholt, ergänzende
Faserspurenuntersuchungen beim HLKA in Auftrag gegeben, diverse
Datenträger mit einem Datenvolumen von etwa 15 Terabyte ausgewertet
und insgesamt 110 Zeugen vernommen.

Infolge dieser aufwändigen Ermittlungen konnte entgegen der
Angaben des Beschuldigten ein dringender Verdacht hinsichtlich eines
vorsätzlichen Tötungsdelikts begründet werden.

Weitere schwere Sexual- bzw. Tötungsdelikte waren dem
Tatverdächtigen bislang nicht nachweisbar.

Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der
Staatsanwaltschaft Gießen (0641-934-3215).

Staatsanwalt Thomas Hauburger, Pressesprecher

Jörg Reinemer, Pressesprecher




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ferniestraße 8
35394 Gießen
Telefon: 0641-7006 2040
Fax: 0641-7006 2048

Twitter: https://twitter.com/polizei_mh
Facebook: https://facebook.com/mittelhessenpolizei

E-Mail: poea-gi.ppmh(at)polizei.hessen.de oder
http://www.polizei.hessen.de/ppmh

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Datum: 15.02.2018 - 09:00 Uhr
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