(333) Führerscheinbeschlagnahme führte zu Widerstandshandlungen
(ots) - Ein 67-jähriger Bewohner Roßtals leitstete am
Freitagabend (23.02.2018) mehreren Beamten der PI Stein erheblichen
Widerstand. Vorangegangen war die Durchsetzung einer
Führerscheinbeschlagnahme.
Gegen 18:30 Uhr sprachen die Beamten am Anwesen des späteren
Beschuldigten vor. Sie hatten den Auftrag, einen
staatsanwaltschaftlichen Beschluss zur Beschlagnahme seines
Führerscheins zu vollziehen.
Als der Mann die Tür geöffnet hatte und die Beamten ihr Anliegen
vorgetragen hatten, versuchte der Mann, die Haustür mit Schwung
zuzuschlagen, obwohl ein Beamter bereits den Fuß in der Tür hatte.
Gleichzeitig kam es zu heftigen Beleidigungen den Polizisten
gegenüber. Erst mit Unterstützung einer weiteren Streife war es
möglich, den Beschuldigten zu überwältigen und zur Dienststelle zu
bringen. Den Führerschein beschlagnahmte man.
Ein Beamter erlitt erhebliche Verletzungen am Fuß, weshalb er nur
noch eingeschränkt dienstfähig ist. Gegen den 67-Jährigen wurde ein
Verfahren u.a. wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und
Beleidigung eingeleitet.
Bert Rauenbusch/sg
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle
Telefon: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/
Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.02.2018 - 11:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1840355
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MFR
Stadt:
Stein
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (333) Führerscheinbeschlagnahme führte zu Widerstandshandlungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).