Ruhrort: Verkehrskontrollstelle: Einer flüchtet, ein anderer betrügt beim Urintest
(ots) - Ein Audi-Fahrer sollte am Dienstag (27. Februar)
gegen 13 Uhr an einer Verkehrskontrollstelle auf der Homberger Straße
angehalten werden. Als er Beamte ihm mit der Kelle Anhaltezeichen
gab, fuhr der Mann über den Bordstein und gab Gas. Um nicht
umgefahren zu werden, sprang der Polizist beiseite. Eine
Streifenwagenbesatzung folgte dem Flüchtigem über die
Friedrich-Ebert-Brücke, die Königstraße bis hin zur Zechenstraße. Auf
einem Schotterparkplatz im Bereich der Baumstraße konnten sie den
geparkten Audi und in der Nähe den Fahrer stellen. Der 28-Jährige
hatte falsche Kennzeichen an dem Wagen montiert. Er erzählte, dass er
seinen Führerschein vor kurzem wegen Alkoholkunsum hatte abgeben
müssen und sich zur Zeit in der MPU - Begutachtung der Fahreignung -
befindet. Der Duisburger muss sich jetzt mit einer Strafanzeige wegen
Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
auseinandersetzen. Auch das Straßenverkehrsamt bekommt einen Bericht
von der Polizei: die Schilderungen über sein Verhalten werden in die
Entscheidung, ob und wann er seine Fahrerlaubnis zurückerhält,
einfließen. Kurz danach um 13:10 Uhr hielten die Polizisten an der
gleichen Kontrollstelle den Fahrer eines Mercedes an, weil er nicht
angeschnallt war. Der 25-Jährige ist bereits hinreichend wegen
Betäubungsmittelkonsums bekannt und war mit einem Drogentest vor Ort
einverstanden. Doch als er den Beamten seine Urinprobe übergab,
wurden diese skeptisch. Konsistenz und Geruch passten nicht zu echtem
Pipi. Der Mann aus Essen gab zu, dass er versucht hatte, den Beamten
eine synthetische Flüssigkeit unterzujubeln. Nachdem ein zweiter Test
positiv verlief, musste der Mercedes-Fahrer zur Blutentnahme mit zur
Wache. In seinem Wagen fanden die Uniformierten nicht nur Cannabis in
einem Brillen-Etui, sondern auch noch einen Teleskopschlagstock und
ein verbotenes Einhandmesser. Sie stellten alles sicher und schrieben
eine Anzeige wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss und Verstößen
gegen das Waffengesetz.
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Datum: 28.02.2018 - 12:38 Uhr
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