++Einbruch in Einfamilienhaus++Freiheitsberaubung und Trunkenheitsfahrt++Trunkenheitsfahrt mit 2,1 Promille++
(ots) - ++Einbruch in Einfamilienhaus++ In der Tatzeit
Samstag, 19.30 Uhr bis 23.00 Uhr, gelangt ein bislang unbekannter
Täter gewaltsam über die rückwärtig gelegene Terrassentür in ein
Einfamilienhaus im Mühlenhofsweg. Entwendet werden u.a. Armbanduhren.
++Freiheitsberaubung und Trunkenheitsfahrt++ Nach gemeinsamer Feier
einer Kohlfahrt in Oldenburg kommt es zum Streit zwischen einem
29jährigen Niederländer und seiner 21jährigen niederländischen
Freundin. Im weiteren Verlauf wird die Freundin geschlagen und
anschließend in den Kofferraum des Pkw (SUV) des Beschuldigten
gesperrt. Danach befährt der junge Mann mit dem Pkw die Butjadinger
Straße, während die Freundin über die Rückbank nach vorne klettern
kann und versucht, die Handbremse zu ziehen. Als der Pkw die Fahrt
verlangsamt, springt die Frau aus dem Fahrzeug und fällt in den
Straßengraben. Der Beschuldigte folgt ihr und schlägt sie offenbar
erneut. Zeugen bemerken das Geschehen und informieren die Polizei,
die im Anschluss bei den durchgeführten Fahndungsmaßnahmen den
fahrenden beschuldigten 29jährigen in der Nähe feststellen und
kontrollieren kann. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergibt einen
Wert von 1,59 Promille. Das Opfer kommt zur Beobachtung ins
Krankenhaus. Bei dem Beschuldigten wird ein Verfahren, u.a. wegen des
Verdachts der Freiheitsberaubung, Körperverletzung und der
Trunkenheitsfahrt eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen
Maßnahmen und Einbehaltung einer Sicherheitsleistung wird der
29jährige von seinem Vater abgeholt. ++Trunkenheitsfahrt mit 2,10
Promille++ Am Samstagmorgen, gegen 03.40 Uhr, fällt ein Pkw-Fahrer im
Schützenweg einer Funkstreifenbesatzung auf, weil dieser deutlich in
sogenannten Schlangenlinien fährt. Auf die polizeilichen Haltesignale
reagiert der Fahrer zunächst nicht. Nachdem er dann doch gestoppt
werden kann, ergibt ein durchgeführter Atemalkoholtest bei dem
54jährigen Ammerländer einen Wert von 2,10 Promille. Nach Einleitung
eines Strafverfahrens wegen einer Trunkenheitsfahrt folgt sodann eine
Blutentnahme und die Sicherstellung des Führerscheins.
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Datum: 04.03.2018 - 12:38 Uhr
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