Ladendiebstahl führt zur Vollstreckung von Haftbefehlen
(ots) - Ein Mitarbeiter eines Lebensmittelmarktes im
Hauptbahnhof Saarbrücken beobachtete am Samstag, 3.3.2018 einen
28-jährigen Mann, wie dieser Waren aus dem Kühlregal entnahm und in
seine Jackentasche verstaute. Ohne zu bezahlen verließ der Mann den
Kassenbereich und wurde danach durch den Detektiv angesprochen. Da
sich der Mann nicht ausweisen konnte, kam die Bundespolizei zum
Einsatz. Diese musste die Person zur Feststellung der Personalien mit
zur Wache nehmen. Erst nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung
stand fest, um wen es sich handelte. Eine Überprüfung ergab, dass
gegen den 28 - Jährigen Mann aus Marokko gleich zwei Haftbefehle
vorlagen. Die Staatsanwaltschaft Hannover suchte die Person wegen
exhibitionistischen Handlungen. Die Strafe, 80 Tage Haft oder
ersatzweise 950 EUR. Weiter wurde der Mann von der Staatsanwaltschaft
Köln wegen Diebstahl mit Haftbefehl gesucht. Das Urteil, 120 Tage
Haft oder einen haftbefreiende Betrag in Höhe von 1200 EUR. Des
Weiteren will die Staatsanwaltschaft Köln den Aufenthalt der Person
erfahren, um ihm weiter Urteile zustellen zu können. Da er den
haftbefreienden Betrag von insgesamt 2150 EUR nicht zahlen konnte,
wurde er in die Justizvollzugsanstalt nach Ottweiler eingeliefert, wo
er nun insgesamt 200 Tage verbringen muss. Weiter leitete die
Bundespolizei ein Strafverfahren wegen Diebstahl geringwertiger
Sachen ein.
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Datum: 05.03.2018 - 10:07 Uhr
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