Mann fährt gegen Brückengeländer und versucht zu fliehen
(ots) - Mit überhöhter Geschwindigkeit stellten
Polizisten in der vergangenen Nacht, gegen 02.30 Uhr, ein Auto in
Heldrungen Am Bahnhof fest. Die Beamten entschlossen sich, das
Fahrzeug zu kontrollieren. Doch statt anzuhalten, beschleunigte der
Fahrer weiter. Er bog in den Oldislebener Weg ab. Auf Höhe der Brücke
über der B86 verlor er in einer Rechtskurve die Kontrolle über sein
Fahrzeug. Der Pkw kam nach links von der Fahrbahn ab, kollidierte mit
der Leitplanke und dem Brückengeländer, das erheblich beschädigt
wurde. Nach dem Unfall stieg der Fahrer aus und rannte davon. Er
konnte jedoch durch die Polizisten gestellt werden. Erste
Ermittlungen ergaben schließlich, dass der 29-Jährige nicht im Besitz
der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Außerdem gehörten die
angebrachten Kennzeichen nicht zum Auto und das Fahrzeug war nicht
zugelassen. Zur Sicherung der Unfallstelle und zum Beseitigen
ausgelaufener Betriebsflüssigkeiten kam auch die Feuerwehr zum
Einsatz. Zwischenzeitlich musste die Brücke voll gesperrt werden. Die
Höhe des entstandenen Sachschadens beläuft sich auf ca. 2000 Euro.
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Nordhausen
Pressestelle
Telefon: 03631 961503
E-Mail: pressestelle.lpindh(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
Original-Content von: Landespolizeiinspektion Nordhausen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.03.2018 - 12:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1846377
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: LPI-NDH
Stadt:
Heldrungen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Mann fährt gegen Brückengeländer und versucht zu fliehen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Landespolizeiinspektion Nordhausen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).