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Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung

ID: 1846908

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 28. Februar 2018
vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen

den 47-jährigen vietnamesischen Staatsangehörigen Long N. H.

wegen des Tatvorwurfs der geheimdienstlichen Agententätigkeit
sowie der Beihilfe zur Freiheitsberaubung (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB, §
239 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1, § 27 Abs. 1, § 52 StGB) erhoben. Der
Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich an der Entführung des
vietnamesischen Staatsangehörigen Xuan Thanh Trinh und seiner
Begleiterin am 23. Juli 2017 in Berlin beteiligt zu haben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

Am 23. Juli 2017 wurde in Berlin der vietnamesische
Staatsangehörige Xuan Thanh Trinh zusammen mit seiner Begleiterin auf
Veranlassung vietnamesischer staatlicher Stellen entführt. Beide
wurden auf offener Straße in einen Transporter gezerrt. Sie wurden
sodann zunächst in die vietnamesische Botschaft in Berlin verbracht.
Von dort aus wurde Xuan Thanh Trinh auf unbekanntem Wege nach Vietnam
entführt. Seine Begleiterin wurde bereits wenige Stunden nach ihrer
Ergreifung nach Hanoi ausgeflogen. Die Entführung von Xuan Thanh
Trinh und seiner Begleiterin wurde durchgeführt von Mitarbeitern des
vietnamesischen Geheimdienstes und weiteren Bediensteten der
vietnamesischen Botschaft in Berlin sowie mehreren in Europa lebenden
vietnamesischen Staatsangehörigen, darunter der Angeschuldigte. Long
N. H. war mit verschiedenen logistischen Tätigkeiten betraut. So
mietete er am 20. Juli 2017 in Prag den drei Tage später zur
Entführung von Xuan Thanh Trinh und seiner Begleiterin benutzten
Transporter an und fuhr ihn noch am selben Tag nach Berlin. Am 21.
Juli 2017 brachte Long N. H. zusammen mit einem weiteren
Tatbeteiligten einen zuvor ebenfalls in Prag angemieteten BMW X5




dorthin zurück, nachdem das Fahrzeug in Berlin zur Durchführung der
Observations- und Ausforschungsmaßnahmen genutzt worden war.
Schließlich übernahm der Angeschuldigte noch am 23. Juli 2017 den zur
Entführung benutzten Transporter in der vietnamesischen Botschaft in
Berlin und brachte ihn nach Prag zurück.

Hintergrund der Entführung war das Bestreben der Sozialistischen
Republik Vietnam, Xuan Thanh Trinh in seinem Heimatland den Prozess
machen zu können. Ihm wurde vorgeworfen, als Vorstandsvorsitzender
eines vietnamesischen Staatsunternehmens verschiedene
Wirtschaftsstraftaten begangen zu haben. Aus diesem Grund war er im
Sommer 2016 aus seinem Heimatland geflohen und mit dem Ziel in die
Bundesrepublik Deutschland eingereist, hier politisches Asyl zu
beantragen. Die Sozialistische Republik Vietnam hatte zunächst die
deutschen Behörden um Auslieferung von Xuan Thanh Trinh ersucht.
Dieses Ersuchen, über das zum Zeitpunkt der gewaltsamen Ergreifung
noch nicht entschieden worden war, wurde sodann zurückgenommen.
Mittlerweile wurde Xuan Thanh Trinh durch den Volksgerichtshof in
Hanoi in zwei Gerichtsverfahren wegen Wirtschaftsdelikten jeweils zu
lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 10. August 2017 die zunächst bei
der Staatsanwaltschaft Berlin geführten Ermittlungen übernommen (vgl.
Pressemitteilung Nr. 69 vom 10. August 2017). Der Angeschuldigte war
am 12. August 2017 auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft in
Tschechien festgenommen und am 23. August 2017 an die deutschen
Strafverfolgungsbehörden überstellt worden (vgl. Pressemitteilung Nr.
72 vom 24. August 2017). Er befindet sich seither in
Untersuchungshaft.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
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Datum: 07.03.2018 - 10:58 Uhr
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