Haftbefehl gegen Deday A. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erwirkt
(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (7. März
2018) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl
gegen
den 17-jährigen irakischen Staatsangehörigen Deday A.
wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
erwirkt. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich Sprengstoff
beschafft zu haben, um einen islamistisch motivierten Anschlag in
Deutschland oder Großbritannien zu begehen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen plante Deday A. einen
Sprengstoffanschlag, wozu er eine große Menge an Chinaböllern in
seiner Wohnung in Hessen verwahrte, aus denen er Schwarzpulver zum
Bauen eines Sprengsatzes gewinnen wollte.
Darüber hinaus steht der Beschuldigte im Verdacht, sich als
Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung
"Islamischer Staat" beteiligt zu haben.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt die
Ermittlungen gegen Deday A. geführt. In diesem Verfahren war am 13.
Februar 2018 ein Haftbefehl durch den Ermittlungsrichter des
Amtsgerichts Eschwege erlassen und in Vollzug gesetzt worden. Er
befand sich seit diesem Tag in Untersuchungshaft in einer hessischen
Justizvollzugsanstalt. Nach Übernahme der Ermittlungen durch die
Bundesanwaltschaft wurde nunmehr beim Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs ein neuer Haftbefehl gegen den Beschuldigten Deday
A. erwirkt.
Er ist gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs
vorgeführt worden, der den Haftbefehl in Vollzug gesetzt hat.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
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Datum: 08.03.2018 - 10:21 Uhr
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