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Nord-IMK in Schwerin: Innenminister schließen Bündnis gegen Wohnungseinbruch/Minister Caffier lobt konstruktive Zusammenarbeit im Nordverbund

ID: 1848111

(ots) -
Am heutigen Donnerstag (8. März 2018) tagte in Schwerin die
Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der fünf norddeutschen
Küstenländer (kurz: Nord-IMK). Mecklenburg-Vorpommerns Minister für
Inneres und Europa Lorenz Caffier hatte seine Amtskollegen
Hans-Joachim Grote, Minister für Inneres, ländliche Räume und
Integration Schleswig-Holsteins, Boris Pistorius, Minister für
Inneres und Sport Niedersachsens, Ulrich Mäurer, Senator für Inneres
der Freien Hansestadt Bremen und Bernd Krösser, Staatsrat der Behörde
für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg, zu einem
allgemeinen politischen und fachlichen Meinungsaustausch eingeladen,
um über aktuelle Themen der Innenpolitik zu sprechen.

"Die geografische Lage der norddeutschen Küstenländer führt auch
zu gemeinsamen innenpolitischen Interessen. Das Ziel des heutigen
Treffens war es, die gemeinsame Sicherheitspolitik für und in
Norddeutschland sowie weitere aktuelle innenpolitische Themen in der
Küstenregion zu erörtern und abzustimmen", sagte der gastgebende
Ressortchef Lorenz Caffier zum Abschluss der Tagung auf einer
gemeinsamen Pressekonferenz. "In vielen Fragen der Innenpolitik
verfolgen wir gemeinsame Interessen und sind bereit, diese auch
durchzusetzen."

In einem ersten Veranstaltungsteil ging es um Themen der
zivil-militärischen Zusammenarbeit, über die sich die fünf
Ressortchefs mit Generalmajor Breuer, dem Kommandeur des Kommandos
Territoriale Aufgaben der Bundeswehr (Kdo TerrAufgBw), sowie den
Kommandeuren der fünf norddeutschen Landeskommandos austauschten. Des
Weiteren wurden Erfahrungen der Bundeswehr aus gemeinsam mit
einzelnen Bundesländern durchgeführten Übungen wie GETEX 2017
("Gemeinsame-Terrorismusabwehr-Exercise") geschildert. Generalmajor
Breuer informierte die Teilnehmer außerdem über eine in den Jahren




2018 und 2019 in verschiedenen Bundesländern geplante
Katastrophenschutzübung der Bundeswehr. Angesprochen wurden auch für
dieses und nächstes Jahr geplante größere Straßentransporte und
Verlegungsfahrten von Militärfahrzeugen durch Norddeutschland.
Gemeint sind hier Transporte und Fahrzeugbewegungen im Rahmen des
planmäßigen Austausches der in Polen und im Baltikum stationierten
US- bzw. NATO-Einheiten.

Im zweiten Teil der Nord-IMK befassten sich die Innenminister und
-senatoren u.a. mit folgenden Themen:

-Elektronische Aufenthaltsüberwachung

Ein wichtiges Thema in den Ländern ist derzeit die Einführung der
elektronischen Aufenthaltsüberwachung in die Polizeigesetze zur
Abwehr drohender terroristischer Straftaten. In
Mecklenburg-Vorpommern befindet sich der Gesetzentwurf zur Änderung
des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes derzeit in den
parlamentarischen Beratungen. Eine Beschlussfassung durch den Landtag
wird voraussichtlich nächste Woche erfolgen. Zur Abwehr drohender
terroristischer Straftaten können dann Personen mit einer
elektronischen Fußfessel versehen werden. Die Maßnahme darf nur
durch einen Richter angeordnet werden und ist auf höchstens drei
Monate zu befristen. Gleiches gilt für die Verlängerung. Auch
aufenthaltsrechtlich ist mit § 56a des Aufenthaltsgesetzes die
Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung möglich.

Bislang wird die elektronische Fußfessel nur bei entlassenen
Straftätern eingesetzt, die weiterhin als gefährlich gelten. Daher
war für die Ressortchefs eine direkte Abstimmung mit den anwesenden
Vertretern der für die Überwachung zuständigen Stellen ein guter
Auftakt für den anschließenden Meinungsaustausch.

"Verbrecher und Terroristen dürfen keine "sicheren Häfen" in
einzelnen Ländern für ihre Aktivitäten finden, sondern wir brauchen
flächendeckende und zwischen den Ländern bestmöglich abgestimmte
Befugnisse der Landespolizeien", betonte Innenminister Caffier. "Es
geht hier um Gefahrenabwehr und wenn wir Anschläge dadurch verhindern
können, dass wir diesen Personen Aufenthaltsvorgaben machen, die wir
auch kontrollieren können, dann sollten die Länder dies auch in jedem
Fall schnell tun."

-Geplante gemeinsame Abschiebungshafteinrichtung in Glücksstadt

Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern hatten sich
Ende letzten Jahres auf die Errichtung einer gemeinsamen
Abschiebungshafteinrichtung in Glücksstadt (Schleswig-Holstein) mit
insgesamt 60 Plätzen für Männer und Frauen geeinigt. Jeweils 20
Plätze sollen den Ländern Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zur
Verfügung gestellt werden. Verantwortlich für den Betrieb der neuen
Einrichtung wird Schleswig-Holstein sein. Die Innenressorts der
Länder erarbeiten derzeit eine Vereinbarung zum Verfahren und zur
Kostenerstattung.

Die Ressortchefs der drei Bundesländer unterzeichneten auf der
Nord-IMK einen Letter of Intent. In dieser Absichtserklärung wird
hervorgehoben, dass sich humanitäre Flüchtlingspolitik auch am Umgang
mit denjenigen messen lassen muss, die kein Bleiberecht in
Deutschland haben und in ihre Herkunftsländer oder
aufnahmeverpflichtete Drittländer zurückkehren müssen. "Hierbei hat
freiwillige Rückkehr grundsätzlich Vorrang vor staatlichem Zwang", so
Minister Lorenz Caffier. "Folgen vollziehbar ausreisepflichtige
Ausländerinnen und Ausländer ihrer Ausreisepflicht freiwillig jedoch
nicht oder ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit eine
Überwachung der Ausreise erforderlich, sind die handelnden Behörden,
allen voran die Ausländerbehörden, gehalten, diese zwangsweise
durchzusetzen. Zu diesem Zweck ist es unter Umständen unvermeidbar,
Betroffenen die Freiheit zu entziehen und als ultima ratio zur
Durchsetzung einer Ausreiseverpflichtung richterlich angeordnete
Abschiebungshaft zu vollziehen. Abschiebungshaft ist keine
Demonstration von Härte, sondern von Recht und Gesetz."

-Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Reichsbürger

Im Zuge der Konferenz bekräftigten die Innenminister und
-senatoren der Küstenländer noch einmal ihren gemeinsamen Standpunkt
zum Waffenentzug bei Reichsbürgern und tauschten ihre Erfahrungen
aus.

"Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten! Deshalb ist es
unser entschlossenes Ziel, bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse
und nach Einzelfallprüfung Reichsbürgern und Extremisten die
waffenrechtliche Erlaubnis zu verwehren beziehungsweise zu entziehen.
Die sogenannten Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik Deutschland
und somit die geltenden Rechte, das Grundgesetz, deutsche Behörden
und Gerichte nicht an und besitzen grundsätzlich keine
Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes", so Minister Caffier. Er
nutzte die Nord-IMK dazu, um von den bisherigen Erfahrungen in
Mecklenburg-Vorpommern zu berichten. Hier gibt es 28 Personen, die
vom Verfassungsschutz als Reichsbürger oder Selbstverwalter
eingestuft wurden und die über eine oder mehrere waffenrechtliche
Erlaubnisse verfügen (Stand: 12.02.2018). In 25 dieser Fälle haben
die Waffenbehörden bisher aufgrund eines ministeriellen Erlasses und
mit Hilfe der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes und der Polizei
die Feststellung der Unzuverlässigkeit eingeleitet.

-Vereinbarung der norddeutschen Länder über das gemeinsame
Vorgehen zur Bekämpfung der länderübergreifenden
Eigentumskriminalität und insbesondere des
Wohnungseinbruchsdiebstahls durch organisierte Banden unterzeichnet

Bei der Bekämpfung der Eigentumskriminalität und insbesondere des
Wohnungseinbruchsdiebstahls durch organisierte mobile Tätergruppen
wollen die Länder des Nordverbunds ihre länderübergreifende
Zusammenarbeit weiter intensivieren. Das betrifft den
Informationsaustausch und länderübergreifende Ermittlungen ebenso wie
gemeinsame Auswerte- und Analyseprojekte, um mobile Tätergruppen zu
identifizieren. Auch gemeinsame Ermittlungsgruppen bei erkannten
Tatserien, Tatkomplexen oder Gruppierungen können sich die
Ressortchefs vorstellen. Die Innenminister und -senatoren der
Norddeutschen Küstenländer sehen in der heute unterzeichneten
Kooperationsvereinbarung eine geeignete Grundlage für das
länderübergreifende Zusammenwirken, um Wohnungseinbruchdiebstahl
präventiv und repressiv zu bekämpfen.

-Stand der Einführung der "BodyCam" in den norddeutschen
Küstenländern

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Thema gerade hochaktuell. In der
nächsten Woche wird der Landtag voraussichtlich über den
Gesetzentwurf zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, der
unter anderem die Ermächtigungsgrundlage für den Einsatz der BodyCam
im Rahmen eines Pilotprojekts enthält, entscheiden. Bei diesem
Einsatzmittel steht die präventive Zielrichtung im Vordergrund, denn
ein potenzieller Störer, der damit rechnen muss, dass selbst ein
plötzlicher körperlicher Übergriff aufgezeichnet wird, könnte eher
geneigt sein, von einer solchen Handlung Abstand zu nehmen. "Immer
mehr Polizisten beklagen eine zunehmende Respektlosigkeit und
wachsende Aggressivität der Polizei gegenüber. Beim Einsatz der
Kameras geht es vorrangig um die Eigensicherung der Beamtinnen und
Beamten und um den Schutz Dritter. Es besteht aber auch die
Möglichkeit, gefährliche Einsatzsituationen beweissicher zu
dokumentieren. Ich bin überzeugt, dass der Kameraeinsatz aufgrund der
offenen Aufzeichnung in vielen Fällen zur Deeskalation beitragen
wird", so Minister Caffier. Er betonte, dass Videos ohne Anlass auf
Vorrat nicht aufgenommen werden dürfen. Ein Einsatz wird nur erlaubt
sein, um die hochrangigen Rechtsgüter Leib und Leben zu schützen.

Die Mitglieder der Nord-IMK befürworteten einen regelmäßigen
Austausch hinsichtlich der praktischen Anwendung der "BodyCam" und
des Erfolgs als polizeiliches Einsatzmittel.

-OVG-Urteil Bremens zur Kostenbeteiligung der DFL an
Polizeieinsätzen

Keine einheitliche Linie vertreten die norddeutschen Innenminister
und -senatoren zur Kostenbeteiligung der DFL an Polizeieinsätzen.
"Ich bin der Auffassung, dass eine finanzielle Beteiligung an den
polizeilichen Einsatzkosten durch die Vereine und Verbände der Gewalt
im Fußball und der damit einhergehenden konstant hohen Belastung der
Polizei aus Anlass von Fußballspielen nicht entgegenwirkt", so Lorenz
Caffier.

Nach dem Gleichheitsgrundsatz könnte eine solche Regelung
grundsätzlich jeden Verein, jede Sportveranstaltung oder
möglicherweise auch große Konzert- und Eventveranstaltungen treffen,
bei der die Polizei zum Einsatz kommt, was nicht Ziel sein könne.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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