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(GP) Geislingen - Auto trifft Fußgänger / Eine 50-Jährige hat am Dienstag beim Ausparken einen Fußgänger übersehen.

ID: 1851634

(ots) - Die Autofahrerin parkte gegen 11.25 Uhr rückwärts aus
von einem Parkplatz in der Stuttgarter Straße aus. Dabei übersah sie
einen 85-Jährigen. Der wollte hinter dem VW vorbei gehen. Die
Autofahrerin prallte gegen den Fußgänger. Der stürzte.
Sicherheitshalber wurde der 85-Jährige durch den Rettungsdienst in
ein Krankenhaus verbracht. Die Polizei ermittelt nun. Die Beamten
stellten am Auto der Ausparkenden keinen Sachschaden fest. Sollte der
85-Jährige tatsächlich verletzt sein, muss sich die 50-jährige
VW-Fahrerin wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Hinweis der Polizei: Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim
Rückwärtsfahren so verhalten, dass eine Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man
sich einweisen lassen", sagt die Straßenverkehrsordnung. Das gilt
nicht nur für größere Fahrzeuge. Rückwärts zu fahren ist immer
gefährlich. Deshalb sollte man sich helfen lassen, wenn jemand da
ist, rät die Polizei.

++++++0463956

Daniel Schmitt / Claudia Kappeler, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
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Datum: 14.03.2018 - 11:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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