Kreis Soest - Blau
(ots) -
Viele Menschen haben eine Lieblingsfarbe. Die spiegelt sich oft in
der Farbe ihrer Fahrzeuge wieder. Keine Rücksicht wird auf
Farbvorlieben bei Versicherungskennzeichen genommen. Seit dem 01.
März 2018 müssen diese "Blau" sein. Darauf achten die Polizeibeamten
nach dem 1. März besonders. Eine Übergangsfrist für den Tausch der
Versicherungskennzeichen gibt es nicht. Wer immer noch nicht mit
"blau" unterwegs ist, fährt ohne Versicherungsschutz und muss im
Schadensfall mit erheblichen Regressforderungen rechnen. Darüber
hinaus liegt auch eine Straftat vor, die von der Polizei mit einer
Anzeige geahndet wird. So wie bei einem 37-jährigen Lippstädter der
am Donnerstag von der Polizei an der Rixbecker Straße angehalten
wurde. Sein Kennzeichen war "schwarz". Gegen ihn wurde eine Anzeige
wegen einer Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz geschrieben.
Wer noch kein blaues Kennzeichen hat, der sollte sich möglichst
sofort auf den Weg zu seiner Versicherung machen um ein neues
Kennzeichen zu erwerben. (lü)
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Datum: 16.03.2018 - 08:21 Uhr
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