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Zoll entdeckt 20.000 unversteuerte Zigaretten/Schmuggelware im Reisegepäck befördert

ID: 1856861

(ots) -
Bei der Kontrolle eines mit insgesamt acht Personen besetzten,
osteuropäischen Kleintransporters am vergangenen Wochenende entdeckte
der Zoll mehr als 20.000 unversteuerte Zigaretten. Die acht Personen
waren auf der A 3 Richtung Großbritannien unterwegs. Im Bereich
Kitzingen wurden sie jedoch durch Beamte des Hauptzollamts
Schweinfurt einer Kontrolle unterzogen. Bei einer ersten Befragung
verwickelten sich Fahrer und Beifahrer des Kleintransporters in
Widersprüche. Konkret nach mitgeführten Tabakwaren befragt, wurde
nicht klar, wie viele Tabakwaren sie tatsächlich mitführten. Zunächst
gaben beide an, Zigaretten im Rahmen der "Freimengen" zu befördern.
Die dann aufgefundenen zehn Stangen überstiegen jedoch die
Richtmengen, zumal die Zigaretten den beiden Fahrern alleine und
nicht den weiteren Mitfahrern zugerechnet werden konnten. Bei der
durchgeführten Röntgenkontrolle der Ladung und des Gepäcks der
Reisenden fiel ein mit Folie umwickelter Karton ins Augenmerk der
Zöllner. Der Karton enthielt neben Kleidungsstücken weitere 99
Stangen mit einer ausländischen Steuerbanderole (Nicht-EU-Staat). Bei
den Zigaretten handelt es sich somit um unversteuerte Zigaretten. Für
sie ist Tabaksteuer in Höhe von knapp 3.700 Euro zu entrichten. Gegen
den 33-jährigen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts
der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Zigaretten wurden
sichergestellt. Der Fahrer und seine Mitreisenden konnten später ihre
Fahrt nach Großbritannien fortsetzen. Der Fall wird
zuständigkeitshalber durch die Straf- und Bußgeldstelle des
Hauptzollamts weiterverfolgt.

Hinweis: Zigaretten und andere Tabakwaren dürfen nicht zu
gewerblichen Zwecken aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland
eingeführt werden. Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen sind in
Deutschland nicht verkehrsfähig. Sie werden sichergestellt und




vernichtet. Die Tabaksteuer muss dennoch entrichtet werden. Ausnahmen
gelten ausschließlich für den privaten Verbrauch. Bis zu einer Menge
von 800 Zigaretten wird die Verwendung zu privaten Zwecken
angenommen. Mehr dazu unter www.zoll.de.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Schweinfurt
Pressesprecher
Stefan Schramm
Telefon: 09721-6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 22.03.2018 - 09:13 Uhr
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