Betrunkener bricht in Einfamilienhaus ein
(ots) - Ein 19-jähriger ist am Freitagabend volltrunken in
ein Einfamilienhaus an der Straße in der Haag eingebrochen. Die
Bewohner des Hauses waren kurz nach 23:00 Uhr durch verdächtige
Geräusche auf der Terrasse auf den "Einbrecher" aufmerksam wurden.
Sie wählten sofort den Notruf und verständigten die Polizei. Doch
während des Notrufs war schon klar, dass es sich nicht um einen
"normalen" Einbrecher handelt: Nachdem der junge Mann vergeblich
versucht hatte, die Terrassentür zu öffnen, entledigte er sich
erstmal seiner Kleidung und lief in Unterhose um das Haus. Dann nahm
er eine Gasflasche, schlug damit die Scheibe der Terrassentür ein und
drang ins Haus. Unmittelbar danach wurde er durch Polizeibeamte
festgenommen.
Die Kleidung des Mannes war völlig durchnässt, offensichtlich war
er zuvor in den Gartenteich des Hauses gefallen. Der 19-Jährige aus
Niederkrüchten war völlig desorientiert. Ein Alcotest ergab einen
Wert von knapp zwei Promille. Da er sich beim Eindringen in das Haus
eine Schnittverletzung zugezogen hatte, wurde er in ein Krankenhaus
eingeliefert. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen
Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung. / BK (380)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Viersen
Bernd Klein
Telefon: 02162 377-2001
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Viersen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Vier bewaffnete Täter bedrohten Mitarbeiterinnen mit Schusswaffen - Tageseinnahmen erbeutet" alt=" Raubüberfall auf Supermarkt
Vier bewaffnete Täter bedrohten Mitarbeiterinnen mit Schusswaffen - Tageseinnahmen erbeutet">
Datum: 24.03.2018 - 05:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1858319
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-VIE
Stadt:
Brüggen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Betrunkener bricht in Einfamilienhaus ein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).