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Haftstrafe für Sozialleistungsbetrügerin

ID: 1861647

(ots) -
Haftstrafe für Sozialleistungsbetrügerin

Hauptzollamt Singen ermittelte wegen Leistungsmissbrauch

Konstanz: Wegen Betruges hat das zuständige Amtsgericht in
Konstanz eine 54-jährige Deutsche mit Wohnsitz in der Schweiz zu
einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamtes Singen ermittelten, hat die 54-Jährige über mindestens
zweieinhalb Jahre hinweg zu Unrecht Hartz IV-Leistungen bezogen.
Trotz regelmäßiger Einkünfte sowohl aus einer unselbstständigen
Tätigkeit sowie einem weiteren selbstständigen Nebengewerbe - beides
in der Schweiz - gab die Frau mehrfach gegenüber dem zuständigen
Jobcenter wahrheitswidrig an, sie würde lediglich über ein sehr
geringes Einkommen verfügen. Zur Verschleierung der tatsächlichen
Vermögensverhältnisse gab die Verurteilte selbst im Rahmen einer
persönlichen Vorsprache beim Jobcenter wahrheitswidrig an, keine
Geldzahlungen durch ihre Angestelltentätigkeit zu erhalten. Auf diese
Weise sollte eine Kürzung oder der Entfall der Sozialleistungen
vermieden und sich ein Vermögensvorteil verschafft werden.

Das zuständige Jobcenter wurde auf diese Weise um knapp 11.000
Euro betrogen. Diese Summe wird von der Verurteilten nun
zurückgefordert.

Das betrügerische Vorgehen kam durch einen Datenabgleich deutscher
und schweizerischer Behörden ans Tageslicht.

Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt.
Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen
Pressesprecher
Michael Hauck
Telefon: 07731-8205-5251
E-Mail: presse.hza-singen(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Singen, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 29.03.2018 - 10:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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