Breisach - Vollstreckte Haftbefehle
(ots) - Breisach - In der Nacht von Montag auf Dienstag
konnten durch Beamte des Polizeireviers zwei Haftbefehle vollstreckt
werden. Gegen 22 Uhr war im Rahmen einer Kontrolle am Grenzübergang
in Breisach ein Pkw kontrolliert worden. Bei der Überprüfung des
Fahrers stellte sich heraus, dass gegen ihn zwei
Vollstreckungshaftbefehle bestanden. Da der Mann die erforderliche
Geldstrafe beibringen konnte, blieb ihm eine Einlieferung in die
Vollzugsanstalt erspart. Darüber hinaus wurde bei ihm festgestellt,
dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Er wird wegen dieses
Deliktes angezeigt und muss nun mit einer weiteren Geldstrafe
rechnen. Gegen 01:10 Uhr wurde nach einer Auseinandersetzung in der
Sternenhofgasse einer der Beteiligten überprüft. Auch bei ihm stellte
sich heraus, dass er zur Festnahme ausgeschrieben war. Da er außerdem
stark alkoholisiert war (fast drei Promille) wurde er zunächst im
Notarrest des Polizeireviers Breisach untergebracht; eine
entsprechende ärztliche Haftfähigkeitsprüfung war erfolgt. Da dieser
Festgenommene nicht in der Lage war den entsprechenden Geldbetrag in
Höhe von mehreren hundert Euro aufzubringen, wurde er am
Dienstagvormittag in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Medienrückfragen bitte an:
Polizeirevier Breisach
Tel.: 07667 9117-112
E-Mail: breisach.prev(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Freiburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.04.2018 - 15:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1864282
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-FR
Stadt:
Freiburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Breisach - Vollstreckte Haftbefehle"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).