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RAUCHMELDER RETTEN LEBEN - Rauchmeldertag ist Freitag der 13.04.2018

ID: 1865898

(ots) -
Noch immer werden zwei Drittel aller Brandopfer im Schlaf
überrascht. Ein Rauchmelder (auch Rauchwarnmelder genannt) warnt
frühzeitig bei Rauchgasentwicklung mit einem lauten, akustischen
Alarmsignal und rettet so Menschenleben. In welchen Räumen sind
Rauchmelder in Nordrhein-Westfalen verpflichtend vorgeschrieben?
Diese und weitere Fragen möchte Ihre Freiwillige Feuerwehr Werne
Ihnen zum diesjährigen "Rauchmeldertag am Freitag den 13.04.2018"
beantworten.

Die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern für Neu- und Umbauten
besteht seit dem 01.04.2013. Für Bestandsbauten gab es ein
Übergangsfrist, diese ist jedoch am 31.12.2016 abgelaufen. Jetzt
müssen spätestens alle Rauchmelder angebracht sein.

Viele Mitbürger fragen unsere Kameraden und Kameradinnen der
Freiwilligen Feuerwehr Werne, wo Sie die Rauchmelder in Ihren
Wohnungen und Häusern anbringen müssen?

Grundsätzlich gilt hier in allen Schlafräumen und Kinderzimmern.
Ebenso müssen in Wohnungen, in allen Fluren die als Rettungswege ins
Treppenhaus oder ins Freie führen, mindestens ein Rauchmelder
installiert werden.

In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser
auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk
ausgestattet werden.

Für Mieter und Eigentümer stellen sich ebenfalls viele Fragen, wie
z.B.: "Wer ist eigentlich für Einbau und Wartung der Rauchmelder
zuständig?" Bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum muss der
Eigentümer die Rauchmelder installieren! Verantwortlich für die
Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft) ist in Mietwohnungen der
Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer). Der
Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm installierten
Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu




übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch
anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von
Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen! Im selbst genutzten
Wohnraum ist jedoch immer der Eigentümer selbst verantwortlich.

Oft werden wir gefragt wo Rauchmelder gekauft werden können? Sie
können diese im Elektrofachgeschäft vor Ort, in Online-Shops und
Baumärkten erwerben. Online-Shops überzeugen mit einer großen Auswahl
und eignen sich gut, um einen ersten Überblick über die
unterschiedlichen Modelle zu bekommen. Das gilt ebenfalls für
Baumärkte und Elektromärkte, wenn auch das Sortiment an Rauchmeldern
nicht so breit gefächert ist wie im Internet. Geeignet sind
Online-Shops für Käufer, die exakt wissen was sie wollen und keinen
Bedarf auf eine fachkundige Beratung haben. Ein Vorteil im
Elektrofachgeschäft ist jedoch, die persönliche und fachkundige
Beratung.

Seit 2008 dürfen nur noch Rauchmelder auf den Markt gebracht
werden, die nach EN 14604 geprüft sind und entsprechend mit der
CE-Kennzeichnung inkl. Zertifikatsnummer und der Angabe "EN 14604"
versehen sind. Allerdings beinhaltet diese CE-Kennzeichnung keine
qualitative Aussage über den Rauchmelder, sondern nur, dass das
derart gekennzeichnete Produkt im Europäischen Binnenmarkt legal
gehandelt werden darf. Achten Sie bitte deshalb unbedingt auf
geprüfte Qualität - wie dem "Q"-Siegel. Dieses "Q"-Siegel steht für
hochwertige Rauchmelder mit langer Lebensdauer und besserem Schutz
vor Falschalarmen.

Und wenn es doch einmal bei Ihnen in der Wohnung brennt, rät Ihnen
Ihre Freiwillige Feuerwehr Werne sich wie folgt zu verhalten:

Bewahren Sie unbedingt Ruhe! Geraten Sie nicht in Panik, denn das
überträgt sich auf andere! Versuchen Sie vielmehr andere Personen mit
Ihrem rationellen Handeln zu beruhigen. Verlassen Sie umgehend mit
allen anderen Haushaltsmitgliedern die Wohnung. Halten Sie nicht an,
um irgendetwas mitzunehmen!

Schließen Sie beim Verlassen der Wohnung jede Tür, durch die Sie
kommen. So verhindern Sie ein Ausbreiten des Feuers.

Bei starkem Rauch kriechen Sie in Bodennähe und vermeiden Sie das
Einatmen von Rauch. Wenn möglich, halten Sie ein nasses Tuch vor Mund
und Nase.

Rufen Sie die Feuerwehr (112) von außerhalb des Gebäudes. Sprechen
Sie ruhig und deutlich, nennen Sie Namen, Adresse und Brandort (wenn
möglich, sagen Sie ob Menschen oder Tiere in Gefahr sind und was
brennt).

Wenn Sie die Wohnung nicht verlassen können, schließen Sie die Tür
und verstopfen Sie die Ritzen mit Decken oder ähnlichem. Rufen Sie
die Feuerwehr unter 112 und warten Sie am offenen Fenster auf
Rettung. Niemals aus Angst aus dem Fenster springen! Fliehen Sie auf
keinen Fall durch das verrauchte Treppenhaus, denn nur wenige
Atemzüge Brandrauch führen zur Bewusstlosigkeit und anschließend zum
Tod.

Rauchmelder retten leben! Die 160 Männer und Frauen verteilt in
den Löschgruppen und Löschzügen der Freiwilligen Feuerwehr Werne sind
365 Tage im Jahr, rund um die Uhr für Sie einsatzbereit, um Ihnen in
Not und Gefahr zu helfen.




Rückfragen bitte an:

Freiwillige Feuerwehr Werne
Tobias Tenk (Brandmeister)
Pressesprecher
Telefon: 0151 22788827
E-Mail: tobias.tenk(at)feuerwehr-werne.de
http://www.feuerwehr-werne.de

Original-Content von: Freiwillige Feuerwehr Werne, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 05.04.2018 - 21:33 Uhr
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